CITES – Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Zur Entstehung und Entwicklung
Wachsende Besorgnis über den Einfluss des internationalen Handels auf die Überlebenschancen vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten wurde bereits bei der Generalversammlung der Weltnaturschutzunion IUCN 1963 in Nairobi andiskutiert. Auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1972 einigte man sich, dass eine internationale Regelung notwendig sein wird, um das Aussterben mancher handelsrelevanter Arten zu verhindern.
Bereits ein Jahr später, im Februar 1973, hat die Regierung der USA zu einer Weltkonferenz nach Washington D.C. eingeladen. Nach dreiwöchigen Beratungen, an denen 88 Nationen teilnahmen, wurde am 3. März 1973 die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ unterzeichnet (CITES; deutsche Bezeichnung: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen; kurz: das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)). Die Konvention trat 1975 in Kraft und die erste Vertragsstaatenkonferenz fand 1976 in Bern statt. Heute gehören mehr als 180 Vertragsstaaten der Konvention an.
Der grenzüberschreitende, internationale Handel mit CITES-gelisteten Arten zählt zu den lukrativsten wirtschaftlichen Aktivitäten. Im Jahre 2002 schätzte Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) die illegale Komponente des weltweiten Handels auf 5 bis 8 Milliarden US Dollar, in etwa auf gleicher Ebene wie der illegale Waffenschmuggel und der Drogenmarkt. Im Gegensatz zu Waffenschmuggel und Drogenhandel erfährt aber die Bekämpfung des illegalen Handels mit CITES-Arten vergleichsweise niedere Priorität. Trade Records Analysis of Flora and Fauna in Commerce (TRAFFIC) stellt das weltweit größte Programm zur Untersuchung, Überwachung und Dokumentation des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten dar. TRAFFIC wurde 1976 von Internationalen Naturschutzunion (IUCN) und dem World Wide Fund For Nature (WWF) ins Leben gerufen und sucht innovative und praktikable Lösungen, die mithilfe der neusten Information geeignete Regelungen für Mensch und Arten anbieten.
Millionen von lebenden Tieren und Pflanzen werden jedes Jahr in die Hauptabsatzmärkte wie die USA, Japan und in die Europäische Union (EU) eingeführt, wie zum Beispiel Papageien aus Südamerika, Reptilien aus Afrika oder Orchideen aus Südostasien. Darüber hinaus befriedigen eine Vielzahl an Produkten von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa Schuhe oder Taschen aus Reptilienleder, Holzprodukte (zum Beispiel Möbel) oder getrocknete Pflanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden, den hohen Bedarf der Verbraucher in der industrialisierten Welt. CITES, die EU-Verordnungen zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und nationale Gesetze bilden ein umfassendes Instrumentarium von Gesetzestexten, die den Handel mit den derzeit über 35.000 CITES-gelisteten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten weltweit regeln.
Sinn der CITES Konvention ist es aber nicht, den internationalen Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen generell zu unterbinden, sondern durch internationale Kontrollen die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicher zu stellen, und gleichzeitig, in Zusammenarbeit mit der UNO und diverser Umweltschutzorganisationen wie der IUCN und der Convention for Biological Diversity (CBD), zur Erreichung der so genannten „2011–2020 Ziele“ (signifikante Reduktion des Biodiversitätsverlustes) und der Millennium Development Goals (MDGs), vor allem der Armutsbekämpfung, beizutragen.
Die CITES-Vertragsstaaten anerkennen ausdrücklich eine nachhaltige Nutzung "„erneuerbarer natürlicher Ressourcen“, also auch lebender Tiere und Pflanzen, als ein mögliches und effektives Mittel für die Erhaltung betroffener Arten. Auch im Strategischen Plan der Konvention 2008–2020 wird die Erkenntnis aller Vertragsstaaten bestätigt, dass nachhaltiger Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen einen wichtigen Beitrag leisten kann um die breiteren, nicht unbedingt widersprüchlichen Zielsetzungen von nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung und Schutz der Biodiversität zu erreichen, und dass ausgewogene Handelsmechanismen entwickelt werden müssen, die mit dem Lebensunterhalt der einheimischen Bevölkerung vereinbar sind.
Österreich hat das Übereinkommen im Jahr 1981 ratifiziert und ist diesem am 27. April 1982 beigetreten.