HP 14 Ökotoxizität
Zur Hilfestellung bei der Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallart (Schlüsselnummer) hat das Bundesministerium einen Leitfaden erarbeitet.
![Titelblatt "HP 14 Ökotoxizität"](/dam/jcr:81129de1-f786-4b08-a9ca-3741fbae15cb/Leitfaden_HP14_cover.jpg)
Ab dem 5. Juli 2018 gilt die Verordnung (EU) Nr. 997/2017 zur gefahrenrelevanten Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch“ unmittelbar, d.h. sie gilt ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen durch den österreichischen Gesetz- oder Verordnungsgeber und geht anders lautenden österreichischen Bestimmungen vor.