Umspannwerke (UW) Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge Geschäftszahl: 2024-0.055.239
Kundmachung mündlicher Verhandlungen zur Einräumung von Zwangsrechten
Die Netz Niederösterreich GmbH hat beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für den Ersatzneubau der 110 kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken (UW) Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge, Bereich der Maste Nr. 58 bis Nr. 121, die Einräumung von Zwangsrechten beantragt.
Gemäß §§ 40 ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, in der geltenden Fassung, gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. Nr. 70/1968, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71/1954, werden mündliche Verhandlungen im Gemeindeamt Müllendorf, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf, anberaumt (jeweils hinsichtlich bestimmter Grundparzellen in der Katastralgemeinde 30013 Müllendorf):
- Donnerstag. 25. Jänner 2024: 13:00 Uhr
- Montag. 29. Jänner 2024: 10:30, 14:00 und 15:00 Uhr
- Dienstag. 30. Jänner 2024: 10:00 und 12:30 Uhr
Die Antragsunterlagen liegen im BMK, Referat VI/4a, Stubenring 1, 1010 Wien, und im Gemeindeamt Müllendorf, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf, jeweils während der Amtsstunden, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
An die Parteien der Verfahren ergehen persönliche Ladungen. Eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, verliert gemäß § 42 AVG ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt.