Zebrawels CITES CoP19: Änderungen beim Zebrawels (Hypancistrus zebra)

Bei der 19. Konferenz der Vertragsstaaten (CoP) zum Washingtoner Artenschutz-übereinkommen (CITES) vom 14. November bis 25. November 2022 in Panama Stadt wurde auch für den Zebrawels (Hypancistrus zebra) eine Änderung vorgenommen. Die Änderung tritt 90 Tage nach dem Ende der CoP völkerrechtlich in Kraft.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Folgenden nur auf einen Auszug der Änderungen der Listungen eingegangen wird:

Änderung

Der Zebrawels (Hypancistrus zebra) war seit 2017 für Brasilien in Anhang III gelistet. Nun wurde die Art in Anhang II gelistet, mit einer Null-Exportquote für Tiere aus der Wildnis zu kommerziellen Zwecken. Die Art wird daher auch mit der genannten Exportquote in Anhang B der EU-Verordnung 338/97 gelistet werden.

Auswirkung

Ein internationaler und kommerzieller Handel mit Tieren aus der Wildnis ist nicht mehr möglich. Ein Handel mit Tieren aus Zucht ist grundsätzlich möglich, im internationalen Handel sind allerdings Genehmigungen erforderlich.

Für ein Zucht-Tier, das aus einem Nicht-EU Land eingeführt wird, ist eine Ausfuhr- und eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Bei der Ausfuhr aus der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Innerhalb der EU sind keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, allerdings wird ein Herkunftsnachweis benötigt, zum Beispiel eine Rechnung.