Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlproduktion in die Tschechische Republik notifizierungspflichtig
Die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlproduktion in die Tschechische Republik unterliegt mit 1. Juli 2023 der Notifizierungspflicht gemäß EG-VerbringungsV.
Die für grenzüberschreitende Abfallverbringungen zuständige Behörde der Tschechischen Republik hat beschlossen, dass die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlproduktion in die Tschechische Republik mit 1. Juli 2023 der Pflicht zur schriftlichen Notifizierung und Genehmigung gemäß EG-VerbringungsV unterliegt. Umfasst sind alle Verbringungen solcher Schlacken zum Zweck der Verfüllung sowie sonstigen Behandlung an Land.
Die tschechische Behörde führte an, dass die nunmehrige Notifizierungspflicht für solche Verbringungen mit Blick auf das tschechische Umweltrecht, den Gesundheitsschutz und die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.