Export-Import-Verordnung
Die Verordnung (EU) 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde zuletzt durch die Delegierte Kommissionsverordnung (EU) 2024/3199 geändert, die gültig ab 1. März 2025 den Anhang I umfangreich ergänzt und die Stoffe PFHxS und Endosulfan in die Verbotsliste des Anhangs V aufnimmt.
Die Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt nicht nur das Rotterdamer Übereinkommen (PIC) um, sondern geht in Bezug auf in der EU streng beschränkte oder verbotene Industriechemikalien oder Pestizide darüber hinaus – insbesondere übernimmt sie die Vorschriften der CLP-Verordnung.
- Verordnung (EU) Nr. 649/2012 (EUR-Lex) über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
- Verordnung (EU) Nr. 1078/2014 (EUR-Lex) zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/643 (EUR-Lex) Änderung zu Pestiziden, Industriechemikalien, persistenten organischen Schadstoffen und Quecksilber sowie einer Aktualisierung der Zollcodes
- Delegierte Kommissionsverordnung (EU) 2023/1656 (EUR-Lex) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien“
- Delegierte Kommissionsverordnung (EU) 2024/3199 (EUR-Lex) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien ( Text der letzten Änderung (EUR-Lex))
In die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtlinie wurde in der Finanzdokumentation (Findok) (BMF) des Bundesministeriums für Finanzen verlautbart. Die Anhänge der Verordnung werden laufend adaptiert.
Das PIC-Verfahren, das von der Kommission und den Bezeichneten Nationalen Behörden durchgeführt wird, wird seit 2. September 2014 über das so genannte ePIC-System (ECHA) der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) abgewickelt. Zur Information über Details wurde eine Guidance der Kommission erstellt. Die Neufassung dieser Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft, e-PIC wird seit 2. September 2014 abgewickelt.
In die Kontrolle der Aus- und Einfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtlinie wurde in der Finanzdokumentation (Findok) des BMF verlautbart.
- Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (BMF)
- CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EUR-Lex)