Export-Import-Verordnung

Die Verordnung (EU) 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde zuletzt durch die Delegierte Kommissionsverordnung  (EU) 2024/3199 geändert, die gültig ab 1. März 2025 den Anhang I umfangreich ergänzt und die Stoffe PFHxS und Endosulfan in die Verbotsliste des Anhangs V aufnimmt.

Die Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt nicht nur das Rotterdamer Übereinkommen (PIC) um, sondern geht in Bezug auf in der EU streng beschränkte oder verbotene Industriechemikalien oder Pestizide darüber hinaus – insbesondere übernimmt sie die Vorschriften der CLP-Verordnung.

In die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen  Arbeitsrichtlinie wurde in der Finanzdokumentation (Findok) (BMF) des Bundesministeriums für Finanzen verlautbart. Die Anhänge der Verordnung werden laufend adaptiert.

Das PIC-Verfahren, das von der Kommission und den Bezeichneten Nationalen Behörden durchgeführt wird, wird seit 2. September 2014 über das so genannte  ePIC-System (ECHA) der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) abgewickelt. Zur Information über Details wurde eine Guidance der Kommission erstellt. Die Neufassung dieser Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft, e-PIC wird seit 2. September 2014 abgewickelt.

In die Kontrolle der Aus- und Einfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtlinie wurde in der  Finanzdokumentation (Findok) des BMF verlautbart.

Tipp

​​​​​​​PIC: Rotterdamer Übereinkommen