EU-Zulassung und Zugangsbescheinigung
Zugangsbescheinigung
Die Europäische Kommission hat Vorlagen für Zugangsbescheinigungen (Letters of Access, LoA) herausgegeben. Die Verwendung dieser Vorlagen für Verfahren nach Artikel 95 und für Zulassungsverfahren wird sehr empfohlen.
Vorlagen der Zugangsbescheinigungen (PDF, 512 KB)
Erste EU-weite Zulassung eines Biozidproduktes durch Österreich
Der Biozidprodukte-Ausschuss (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verabschiedete in seiner letzten Sitzung Ende Februar 2019 die von Österreich eingebrachte Stellungnahme zur Unterstützung eines Antrages auf EU-Zulassung. Sie betraf eine Biozid-Produktfamilie mit den Substanzen Jod und PVP-Jod zur Verwendung als Desinfektionsmittel für die Tierhygiene und in Stallungen. Die Stellungnahme wurde einstimmig angenommen.
Die österreichische Biozidbehörde hat das Dossier bewertet und dem Biozidprodukte-Ausschuss die Ergebnisse übermittelt. Für Österreich war es die erste eingebrachte Zulassung in der Europäischen Union (EU). Mit der Unterstützung des Ausschusses werden die Produkte aus dieser Familie einen EU-weiten Zugang zum Markt erhalten. Die Kommission wird letztendlich die Entscheidung über die Zulassung der Biozidprodukte auf Unionsebene treffen.
Die Verordnung über Biozidprodukte ermöglicht einen Antrag auf Zulassung für alle Mitgliedstaaten der EU. Auf diese Weise müssen Unternehmen nicht eine nationale Zulassung und damit eine gegenseitige Anerkennung in allen Mitgliedstaaten beantragen. Sobald ein Biozid-Produkt eine EU-Zulassung erhalten hat, kann es in der gesamten EU vermarktet werden, ohne dass in den anderen Mitgliedstaaten weitere nationale Zulassungsverfahren erforderlich sind.
Die Unternehmen haben durch eine solche Unionszulassung in allen Mitgliedstaaten dieselben Rechte und Pflichten, wie dies bei nationalen Zulassungen der Fall wäre. Die Unionszulassung ist für Produkte mit ähnlichen Einsatzbedingungen in der gesamten EU konzipiert.