PRTR-Protokoll Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Die Republik Österreich hat dieses Protokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE am 21. Mai 2003 unterzeichnet und am 23. März 2010 ratifiziert.
Bisher haben 37 Staaten und die Europäische Union das Protokoll ratifiziert (Stand: 16. Februar 2021). Das Protokoll ist am 8. Oktober 2009 in Kraft getreten, für Österreich am 21. Juni 2010 (Artikel 27 Absatz 1 und 3 des PRTR-Protokolls).
Das dritte Treffen der Vertragsparteien zum Protokoll hat vom 11. bis 15. September 2017 in Budva, Montenegro, stattgefunden ( Meeting of the Parties). Das vierte Treffen der Vertragsparteien ist von 21. bis 22. Oktober 2021 geplant. In Vorbereitung dieses Treffens wurde unter anderem ein aktualisierter Bericht über die Umsetzung des PRTR-Protokolls in Österreich erstellt: Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (UNECE)
Mit der UIG-Novelle „Pollutant Release and Transfer Register“ (PRTR), BGBl. I Nr. 128/2009, wurde das österreichische Umweltinformationsgesetz (UIG) geändert, um die Voraussetzungen für ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ( Website nationales PRTR) zu schaffen. Die österreichischen Daten werden darüber hinaus auch in das Europäische PRTR eingespeist.
Mit Hilfe des nationalen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR) soll der öffentliche Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringungen aus bestimmten Betriebseinrichtungen verbessert werden.
Berichtsentwurf 2024
Der Nationale Umsetzungsbericht zum UNECE PRTR-Protokoll aus dem Jahr 2021 ist in Vorbereitung der nächsten Vertragsstaatentreffen zur Aarhus Konvention und zum PRTR-Protokoll, die Ende 2025 stattfinden sollen, zu überarbeiten. Der Bericht ist in einem transparenten Prozess unter rechtzeitiger Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erstellen.
Zu dem auf dieser Website veröffentlichten Berichtsentwurf (Word, 141 KB) (in erster Linie zu den geänderten Passagen im Überarbeitungsmodus) können allfällige Kommentare bis 29. November 2024 an das BMK unter der E-Mail-Adresse karl-maria.maitz@bmk.gv.at abgegeben werden.
Kontakt
Mag. Karl-Maria Maitz
BMK, Abteilung V/11 Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung
Telefon: +43 (0) 1 71162-61 2111
E-Mail: karl-maria.maitz@bmk.gv.at