Kein Einwegplastik ab 2021 Nach der formalen Annahme durch das Europäischen Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat am 21. Mai 2019 der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen von Einwegplastik formal zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Die Richtlinie enthält neben anderen Maßnahmen auch ein Verbot für bestimmte Einwegplastikprodukte, wie etwa Kunststoff-Bestecke oder -teller, Strohhalme, Wattestäbchen et cetera und auch für oxo-abbaubare Kunststoffe. 2021 muss dieses Verbot umgesetzt werden.
Als "Einwegkunststoffartikel" gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt werden und nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. Bestimmte Wegwerfprodukte, wie zum Beispiel Plastikbesteck oder -teller, die durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden können, soll es in Zukunft nicht mehr geben.
Mit dieser Richtlinie wird ein wichtiger Schritt in Richtung Abfallvermeidung und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gesetzt.
Einwegplastik in der EU künftig verboten
Nach zwölfstündigen Verhandlungen einigten sich am 19. Dezember 2018 in den frühen Morgenstunden EU-Kommission, EU-Parlament und die österreichische Ratspräsidentschaft in Trilog-Verhandlungen auf die Einzelheiten des Einwegplastik-Verbots. Durch das Verbot sollen die Massen von Plastikmüll in der Umwelt und in den Weltmeeren eingedämmt werden. Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls 80-85 Prozent des "maritime littering" beträgt. 50 Prozent des Plastikmülls an Europäischen Stränden besteht aus Einwegplastik (davon entfallen wieder 86 Prozent auf die zehn häufigsten Produktgruppen).
Verboten werden ab 2021 Produkte, für die es bereits nachhaltigere Alternativen zu Plastik gibt, dazu zählen Wattestäbchen, Teller, Besteck, Strohhalme, Luftballonstäbe sowie Lebensmittelverpackungen, Getränkebehälter und Getränkebecher aus geschäumten Polystyrol (EPS). Produkte aus sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoff werden generell verboten. Außerdem soll der Verbrauch von Produkten, für die es eine solche Alternative noch nicht gibt, spürbar reduziert werden. Dazu gehören Plastikbecher und Lebensmittelverpackungen.
Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. Diese Regelung gilt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Bestimmte Produkte mit einem gewissen Kunststoffgehalt zum einmaligen Gebrauch sollen gekennzeichnet werden und es muss insbesondere auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind Hygieneeinlagen, Trinkbecher, Feuchttücher und Tabakprodukte mit Filter.
Außerdem sollen Hersteller von diesen Kunststoffprodukten in Zukunft einen Beitrag zu den Kosten für die Sammlung dieser achtlos weggeworfenen Produkte und das Verwerten ihrer Produkte leisten. Ein weiterer Punkt der Einigung sind die Sammelquoten: Für Einwegflaschen aus Kunststoff ist bis 2025 eine Sammelquote von 77 Prozent und bis 2029 von 90 Prozent vorgesehen (Österreich hat derzeit eine Quote von knapp 73 Prozent).