Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer

Für Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer gemäß § 25a EZG 2011 sind die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

4. Handelsperiode ab 1. Jänner 2021

Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer können einen Antrag auf Gratiszuteilung gemäß § 25a Absatz 1  Emissionszertifikategesetz 2011 (RIS) binnen sechs Monaten nach Vorlage des Berichts über die jährliche Aktivitätsrate für das erste vollständige Kalenderjahr nach Aufnahme des Normalbetriebs, der ab 2021 als erster Tag des Betriebs definiert ist, stellen. Ein Plan zur Überwachungsmethodik ist mit Aufnahme des Normalbetriebs vorzulegen.

Update 2025

Mit Annahme der Revision der Emissionshandelsrichtlinie und der  delegierten Verordnung (EU) 2019/331 (FAR-VO) (EUR-Lex) i. d. g. F. wurden die Vorgaben für neue Marktteilnehmer, die im Jahr 2024 erstmalig das Formular für Neue Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmer befüllen müssen, geändert. Diese Änderung wurde im gegenständlichen Update vorgenommen. Die Berichtsvorlage für den Antrag auf Zuteilung an neue Marktteilnehmer gemäß § 25a EZG 2011 in der Version vom 21.1.2025 ist für Anlagen anzuwenden, die ab dem Jahr 2024 in das ETS einzubeziehen sind oder die ab dem Jahr 2024 erstmalig eine Emissionsmeldung vorlegen.

Das Formular für den Plan zur Überwachungsmethodik in der Version vom 15. April 2024 beinhaltet bereits die überarbeiteten Zuteilungsregeln, welche ab 2026 gelten. Sollte die Antragstellung auch den Zeitraum vor 2024 betreffen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter CO2Erhebung@umweltbundesamt.at.