Nuklearwaffeneinsatz in größerer Entfernung zu Österreich Gesamtstaatlicher Notfallplan
Das Ziel des radiologischen Notfallmanagements ist der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei Eintritt eines radiologischen Notfalls. Um dies sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Einbeziehung aller betroffenen Bundesministerien gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 ein Notfallmanagementsystem einzurichten.
Ein wichtiger Eckpunkt des Notfallmanagementsystems ist der gesamtstaatliche Notfallplan, der aus mehreren Teilen besteht. Der gesamtstaatliche Notfallplan bildet die Arbeitsgrundlage für das behördliche Notfallmanagement auf Bundesebene und stellt eine koordinierte Notfallreaktion aller beteiligten Organisationen sicher.
Der gesamtstaatliche Notfallplan wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Einbeziehung aller betroffenen Bundesministerien erstellt. Der gesamtstaatliche Notfallplan besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene mögliche Arten von radiologischen Notfällen wie beispielsweise Unfälle in Kernkraftwerken behandeln.
Der vorliegende Teil des gesamtstaatlichen Notfallplans behandelt die radiologischen Auswirkungen eines Nuklearwaffeneinsatzes in größerer Entfernung von einigen 100 Kilometern zu Österreich. Aufgrund der Entfernung wäre Österreich in diesem Fall nicht von den direkten Auswirkungen einer Nuklearwaffenexplosion betroffen. Ein möglicher Transport radioaktiv kontaminierter Luftmassen nach Österreich und Schutzmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel wären aber möglich.