Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Der vorliegende Leitfaden behandelt die Schnittstelle zwischen der Zulassung, einem wichtigen, auf Substitution ausgerichteten Instrument der REACH-Verordnung und dem geltenden Arbeitsschutzrecht.
Zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 wurde österreichweit ein Vollzugsschwerpunkt zur Diisocyanat-Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung durchgeführt. Durch diese Beschränkung ist auch das ArbeitnehmerInnenschutzrecht berührt, weshalb dieser Vollzugsschwerpunkt von Chemikalien- und Arbeitsinspektor:innen gemeinsam durchgeführt wurde.
Für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU gelten seit 2023 Verpflichtungen gemäß der entsprechenden REACH-Beschränkung. Der Leitfaden „Die Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH“ fasst die wesentlichsten Verpflichtungen kurz und verständlich zusammen.
Mit dieser Studie liegt eine Grundlage zur – primär ökonomischen – objektiven Abschätzung der Bandbreite der Auswirkungen von REACH in Österreich vor.
Die REACH-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die Chemikalien (als Reinstoffe oder in Gemischen) verwenden, die Ihnen über die (erweiterten) Sicherheitsdatenblätter mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen anzuwenden.
Dieser Folder informiert Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden über die Pflichten Ihres Betriebes im Rahmen der REACH-Verordnung.
Dieser Informationsblatt gibt Auskunft über die Pflichten und die notwendigen Schritte von Unternehmen im Rahmen der REACH 2018 Registrierungspflicht.
Der Leitfaden für Klein- und Mittelbetriebe informiert über Geltungsbereich, Rollen und Pflichten.