Techniken für Abfallbehandlungsanlagen
Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen (BVT-Merkblatt Abfallbehandlung)
Vom European IPPC Bureau in Sevilla wurde im August 2006 ein Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen veröffentlicht (BVT-Merkblatt Abfallbehandlung, in Englisch: Best available techniques Reference document (BREF) Waste Treatment). Im November 2013 wurde der Revisionsprozess für das BVT-Merkblatt Abfallbehandlung gestartet. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde
- im Herbst 2018 ein aktualisiertes, vervollständigtes und an die Erfordernisse der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen aus dem Jahr 2010 (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL) angepasstes BVT-Merkblatt veröffentlicht und
- die daraus abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen als eigenständiges Rechtsdokument am 17. August 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission).
Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für Anlagengenehmigungen, deren Umsetzung innerhalb von vier Jahren nach der Veröffentlichung durch die Mitgliedsstaaten beziehungsweise die Genehmigungsbehörden sicherzustellen ist. Für MBA-Anlagen, die in den Geltungsbereich der IE-RL fallen (zum Vergleich Artikel 10 iVm Anhang 1 Punkt 5.3 der IE-RL), sind die BVT-Schlussfolgerungen somit bis zum 17. August 2022 verbindlich umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund – und unter Berücksichtigung der rückläufigen Anzahl an MBA-Anlagen – wurde von einer geplanten Verordnung für die mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen auf Basis des § 65 Absatz 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 vorerst Abstand genommen.
- → European IPPC Bureau
- BVT-Merkblätter (→ European IPPC Bureau)
- BVT-Merkblatt Abfallbehandlung (englisch)(→ European IPPC Bureau)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU für die Abfallbehandlung (→ EUR-Lex)
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (→ EUR-Lex)