Deponierung
Nicht vermeid- oder verwertbare Abfälle bedürfen einer umweltgerechten Entsorgung. Im Hinblick auf die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002, insbesondere das Bestreben, die Ablagerung nur solcher Stoffe zuzulassen, die kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen darstellen, ergibt sich die Notwendigkeit, Schadstoffgehalte und Reaktivität dieser Abfälle zu begrenzen.