Klimaschutzgesetz

Das im Jahr 2011 beschlossene und zuletzt 2017 geänderte Klimaschutzgesetz (KSG) legt für die Sektoren Energie und Industrie (außerhalb des EU-Emissionshandels), Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Fluorierte Gase Emissionshöchstmengen bis zum Jahr 2020 fest und regelt die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen.

Auch wenn das Klimaschutzgesetz (KSG) keine Sektorziele für die Zeit nach 2020 enthält, ist es damit formal gesehen nicht "ausgelaufen" oder "außer Kraft gesetzt". Vielmehr gelten vor allem Koordinations- und Berichtspflichten aus dem Gesetz weiterhin.

Zur Einhaltung der Sektorziele hat der Bund, vertreten durch die jeweils zuständigen Bundesministerien, gemeinsam mit den Bundesländern Maßnahmen auszuarbeiten. Weiters sieht das KSG vor, dass sich Bund und Länder über den Finanzausgleich auf eine Aufteilung der Kostentragung für den Fall einer Überschreitung der von der Republik Österreich jährlich einzuhaltenden Emissionslimits einigen. Zu den Arbeiten in Umsetzung des KSG wird dem Nationalrat jährlich ein Fortschrittsbericht vorgelegt.

Klimaschutzgesetz (KSG)