Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Im Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) ist das Ziel verankert, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 ganz auf erneuerbaren Strom umzustellen (national bilanziell) um damit einen zentralen Beitrag zur Erreichung unserer verbindlichen EU-rechtlichen Energie- und Klimaziel zu leisten. Das EAG ist der rechtliche und organisatorische Rahmen und soll für ein langfristig stabiles Investitionsklima sorgen.

Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, wird die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 27 Terawattstunden (TWh) gesteigert. 11 TWh davon sollen aus Photovoltaik kommen, 10 TWh aus Windkraft, 5 TWh aus Wasserkraft und 1 TWh aus Biomasse. Beim Ausbau werden ökologische Kriterien streng beachtet.

Als Förderinstrumente gibt es dafür Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien sowie Investitionszuschüsse.

Das Gutachten

Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt es eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Ermächtigungen, die grundlegende und besonders relevante Förderaspekte regeln, wie etwa die Höhe von Investitionsfördersätzen, die Angebotshöchstpreise bei Ausschreibungen oder die administrativen Marktprämien erfordern Fachgutachten (kurz „Gutachten“) als Entscheidungsgrundlage.

Im Frühjahr 2023 wurde die AEA als Bestbieter aus einem öffentlichen Vergabeverfahren als Auftragnehmer für das 2. EAG-Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten ist die fachliche Grundlage für die Marktprämien- und Investitionszuschüsse-Strom Verordnungen der Jahre 2024 und 2025.

Methodisch lehnt sich das 2. EAG-Gutachten weitgehend an das 1. Gutachten an. Dieses wurde unter Leitung der Technischen Universität Wien erstellt und diente als fachliche Grundlage für die Verordnungen der Jahre 2022 und 2023.

Auch inhaltlich ist das 2. Gutachten ähnlich konzipiert wie das 1. Gutachten: zunächst werden vorgelagerte und übergeordnete Fragestellungen bearbeitet, bevor dann jede Technologie in einem eigenen Kapitel ausführlich behandelt wird und die Ergebnisse in Form konkreter, gutachterlicher Empfehlungen zu den Förderhöhen bei Betriebsförderungen und Investitionsförderungen gemäß EAG gemacht werden.

Ende 2023 hat das Gutachter:innen-Team seine Empfehlungen für das Jahr 2024 vorgelegt, Mitte Dezember 2024 nun den beigeschlossenen Endbericht „2. EAG-Gutachten – Empfehlungen für das Jahr 2025“.

Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (PDF, 2 MB)