Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 ganz auf erneuerbaren Strom umzustellen (national bilanziell). Bis 2040 soll Österreich klimaneutral sein. Das EAG ist der rechtliche und organisatorische Rahmen dafür und soll für ein langfristig stabiles Investitionsklima sorgen.
Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, muss die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 27 Terawattstunden (TWh) gesteigert werden. 11 TWh davon sollen aus Photovoltaik kommen, 10 TWh aus Windkraft, 5 TWh aus Wasserkraft und 1 TWh aus Biomasse. Beim Ausbau werden ökologische Kriterien streng beachtet.
Als Förderinstrumente gibt es dafür Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien und Investitionszuschüsse.
Das Gutachten
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt es eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Ermächtigungen, die grundlegende und besonders relevante Förderaspekte regeln, wie etwa die Höhe von Investitionsfördersätzen, die Angebotshöchstpreise bei Ausschreibungen oder die administrativen Marktprämien erfordern Fachgutachten (kurz „Gutachten“) als Entscheidungsgrundlage.
Im Dezember 2020 wurde ein Konsortium unter Leitung der Technischen Universität Wien (Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe, Energy Economics Group) mit dem 1. EAG-Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten diente als fachliche Grundlage der Marktprämien- und Investitionszuschüsse-Strom Verordnungen der Jahre 2022 und 2023.
Im Frühjahr 2023 wurde die AEA als Bestbieter aus einem öffentlichen Vergabeverfahren als Auftragnehmer für das 2. EAG-Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten ist die fachliche Grundlage für die Marktprämien- und Investitionszuschüsse-Strom Verordnungen der Jahre 2024 und 2025.
Methodisch lehnt sich das 2. EAG-Gutachten weitgehend an das 1. Gutachten an. Bei der Methode gibt es Neuerungen, etwa was die Ermittlung der Eigenkapitalkosten betrifft. Denn anders als beim 1. Gutachten stehen nun aktuelle Daten aus einem EU-Projekt zur Verfügung.
Auch inhaltlich ist das 2. Gutachten ähnlich konzipiert wie das 1. Gutachten: zunächst werden vorgelagerte und übergeordnete Fragestellungen bearbeitet, bevor dann jede Technologie in einem eigenen Kapitel ausführlich behandelt wird und die Ergebnisse in Form konkreter, gutachterlicher Empfehlungen zu den Förderhöhen bei Betriebsförderungen und Investitionsförderungen gemäß EAG gemacht werden.
Was die Einbindung der Branche betrifft, so hat das Gutachter:innen-Team die Ökostrom-Verbände sowie Österreichs Energie nach der Beauftragung zu technologiespezifischen Workshops eingeladen. Im Rahmen dieser wurde das Berechnungsverfahren, die Datenerhebung sowie die wesentlichen Kostenparameter (v. a. bezüglich Investitions- und Betriebskosten) vorgestellt und diskutiert. Zudem wurde die Branche auf die Möglichkeit hingewiesen, aktuelle Technologie-Kostendaten an das Gutachter:innen-Team übermitteln zu können. Diese wurden zur Plausibilisierung der Ergebnisse je Technologie herangezogen.
Das Gutachter:innen-Team hat Mitte Dezember 2023 einen Endbericht „2. EAG-Gutachten – Empfehlungen für das Jahr 2024“ vorgelegt. Im Herbst 2024 folgen die gutachterlichen Empfehlungen für das Jahr 2025.