Radiologisches Notfallmanagement  im Bundesministerium

Österreich verfolgt eine Politik gegen die Nutzung von Kernenergie und engagiert sich konsequent für eine Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Auch wenn es gelingt, das Risiko zu verringern, müssen die österreichischen Behörden auf den Ernstfall vorbereitet sein.

In Österreich gibt es keine Kernkraftwerke. Es befinden sich allerdings neun Anlagen in einer Entfernung von weniger als 200 Kilometer von Österreichs Grenzen. Schwere Unfälle mit weitreichenden und schwerwiegenden Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Das BMK hat die zentrale Aufgabe, Vorkehrungen zu treffen, um die österreichische Bevölkerung vor den Auswirkungen eines radiologischen Notfalls zu schützen:

  • Aufgrund von internationalen Vereinbarungen und automatischen Alarmierungssystemen wird das BMK bei einem radiologischen Zwischenfall über die Internationale Atomenergiebehörde und die Europäische Kommission frühzeitig alarmiert. Zusätzlich hat Österreich bilaterale Informationsabkommen mit seinen Nachbarstaaten geschlossen. Dadurch wird Österreich bei einem radiologischen Zwischenfall schon vor einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt alarmiert.
  • Das BMK betreibt Prognosesysteme, die es ermöglichen, die Auswirkungen von radiologischen Notfällen auf Österreich frühzeitig abzuschätzen und eine Eingrenzung der möglicherweise betroffenen Regionen durchzuführen. Durch das Betreiben solcher Systeme gewinnt das BMK wertvolle Zeit für das Setzen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
  • Das BMK betreibt Messsysteme wie das österreichische Strahlenfrühwarnsystem, das die Umwelt permanent auf radioaktive Kontaminationen überwacht. Im radiologischen Notfall würden verstärkt Proben aus der Umwelt, sowie aus Nahrungs- und Futtermitteln gezogen, um im Labor auf Radioaktivität untersucht zu werden.
  • Notfallpläne für radiologische Notfälle auf Bundes- und auf Landesebene legen die konkreten Abläufe für die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen im Ernstfall fest. Regelmäßige Notfallübungen überprüfen und optimieren die Notfallpläne.
  • Das BMK schafft rechtliche Grundlagen für eine effiziente Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Beispiele dafür sind das Strahlenschutzgesetz 2020 (→ RIS) und die Interventionsverordnung 2020 (→ RIS).

Radiologische Notfälle können nicht nur durch Unfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen entstehen, sondern auch durch Transportunfälle mit radioaktivem Material oder durch einen Terroranschlag („schmutzige Bombe“). Auch auf solche Szenarien ist Österreich vorbereitet.

Hinweis

Weitere Informationen zu möglichen radiologischen Ereignissen und Hintergrundinformationen zum Notfallmanagement finden Sie auf → notfallschutz.gv.at.