EU-Ozon-Verordnung Verordnung des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Mit dieser Verordnung kommt die Europäische Union Verpflichtungen nach, die sich aus ihrem Beitritt zum Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht sowie dem Montraler Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ergeben haben. Demnach wurden auf Gemeinschaftsebene Regelungen getroffen, die weitreichende Verbote für ozonabbauende Stoffe vorsehen.
Insbesondere werden die Produktion, das In-Verkehr-Setzen und die Verwendung von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW), Halonen (vollhalogenierte, bromierte Kohlenwasserstoffe), teilhalogenierten Fluorbromkohlenwasserstoffen (HFBKW), Tetrachlorkohlenstoff, Trichlorethan, Bromchlormethan und Methylbromid verboten. Ausnahmen gelten nur für spezielle Bereiche wie die Verwendung von Halonen in so genannten kritischen Verwendungszwecken und die Verwendung von rezyklierten HFCKWs zur Wartung bestehender Kälte- und Klimaanlagen.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen