Nuklearkoordination im Bundesministerium
Wer wir sind, was wir tun und warum wir es tun.
Die Nutzung der Kernenergie ist nicht mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar. Solange es noch Kernkraftwerke gibt, verfolgt Österreich daher eine dreiteilige Strategie, wobei der Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt im Vordergrund stehen. Erstens tritt Österreich auf politischer Ebene mit Argumenten gegen die Kernenergienutzung an sich auf. Zweitens drängt Österreich auf die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Drittens unterstützt Österreich alle Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Partizipation im Nuklearsektor.
Vorrangig ist die Verringerung des nuklearen Risikos für die österreichische Bevölkerung und Umwelt, das von grenznahen kerntechnischen Anlagen ausgeht. Darüber hinaus ist die Nuklearkoordination im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Nuklearrechtsentwicklung – sowohl auf internationaler als auch auf europäischer Ebene – sowie im Bereich der energiewirtschaftlichen Kooperation mit Reformstaaten aktiv. Die Nuklearkoordination versteht sich in diesem Zusammenhang auch als Informationsdrehscheibe und Think Tank der Nuklearpolitik der Bundesregierung.
Österreich ist überzeugt, dass eine europäische Energieunion ohne Kernenergie möglich und wünschenswert ist. Es trifft einfach nicht zu, dass – wie vielfach behauptet wird – eine klimaneutrale Energieversorgung ohne Kernenergie nicht möglich ist. Die Nuklearkoordination schafft dafür fakten- und evidenzbasierte Grundlagen.
Da jedoch Entscheidungen über die Energiepolitik grundsätzlich der nationalen Souveränität unterliegen, fordert Österreich ein höchstmögliches Sicherheitsniveau für bestehende Anlagen sowie die Schließung von Reaktoren, die ein unannehmbares Risiko darstellen. Nicht zuletzt deswegen tritt Österreich für eine Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen auf höchstem Niveau und für rechtlich verbindliche Sicherheitsstandards ein. In all diesen Bereichen ist die Nuklearkoordination aktiv.
In allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben könnten, werden alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen genutzt. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Strategische Umweltprüfung (SUP), aber auch für die Konsultationsmechanismen, die in den bilateralen Nuklearinformationsabkommen vorgesehen sind. Die Nuklearkoordination im Bundesministerium versteht sich hier als technischer Verfahrensanwalt aller österreichischen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Sicherheitsinteressen in Bezug auf kerntechnische Anlagen. In dieser Funktion lässt die Nuklearkoordination umfangreiche technische Expertisen und Fachstellungnahmen erstellen und veröffentlichen. In diesem Zusammenhang tritt Österreich auch für maximale Transparenz und Partizipation ein. Umfangreiche Informationen zu aktuellen Verfahren, in die sich auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) einbringen können, finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.