EU-Verordnungen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Im Folgenden finden Sie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union (EU) zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, inklusive der Dokumentenerfordernisse und anderer Auflagen für den Transport lebender Exemplare.
Die Rechtsgrundlagen zu den Verordnungen der Europäischen Union zur Kontrolle des Handels mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten sind die Verordnung (EG) Nr. 338/97 (→ EUR-Lex) und die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (→ EUR-Lex). Ziel der EG-Verordnung 338/97 ist es, den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch die Regelung des Handels mit ihnen gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES sicherzustellen. Es stellt das Rahmengesetz dar und regelt sowohl den Handel innerhalb der EU als auch Handel zwischen EU und Drittstaaten, einschließlich der Verfahren und benötigten Dokumente.
Die Verordnung (EU) 2023/966 (→ EUR-Lex) beinhaltet die aktuelle Liste der Artenanhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und alle von CITES gelisteten Arten und ihren Anhängen (Schutzkategorien).
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770 (→ EUR-Lex) ist die aktuelle Einfuhrverbotsliste.
Wichtige Informationen zu Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (→ BMF).
Die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (→ EUR-Lex), die detaillierte Ausführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darlegt, zielt auf die praktischeren Aspekte der Regulierung des Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ab. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 wurde durch Verordnung (EG) Nr. 100/2008 geändert.
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 (→ EUR-Lex) ist die sogenannte Formularverordnung mit neuen Antragsformularen und zu verwendenden Dokumenten umgesetzt.