Verantwortliche Person Merkblatt
Sammlung und Behandlung von (nicht gefährlichen) Abfällen
Information zur Sammlung und Behandlung von (nicht gefährlichen) Abfällen. Wird die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen oder Asbestzement nicht von einer natürlichen Person ausgeübt, ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen, welche die Verlässlichkeit und die fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse aufzuweisen hat.