REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 (→ EUR-Lex) regelt die Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe und wurde am 18. Dezember 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Überwachung der Einhaltung der REACH-Vorgaben ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Strafbestimmungen wurden in Österreich mit der Novelle des Chemikaliengesetzes, BGBl. I Nr. 7/2012 festgelegt. Die Überwachung erfolgt durch die Chemikalieninspektorinnen und -inspektoren der Bundesländer (mittelbare Bundesverwaltung).

Hinweis

Um eine positive Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zu ermöglichen, wird seit Mai 2021 an einer Überarbeitung der REACH-Verordnung gearbeitet.