REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 (→ EUR-Lex) regelt die Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe und wurde am 18. Dezember 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
- Verordnung (EU) Nr. 453/2010 zur Änderung (→ EUR-Lex)
- REACH-Verordnung, konsolidierte Fassung (→ EUR-Lex)
Die Überwachung der Einhaltung der REACH-Vorgaben ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Strafbestimmungen wurden in Österreich mit der Novelle des Chemikaliengesetzes, BGBl. I Nr. 7/2012 festgelegt. Die Überwachung erfolgt durch die Chemikalieninspektorinnen und -inspektoren der Bundesländer (mittelbare Bundesverwaltung).
Hinweis
Um eine positive Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zu ermöglichen, wird seit Mai 2021 an einer Überarbeitung der REACH-Verordnung gearbeitet.