Die Durchführung von Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) 2000 wird in einer Dokumentation des Umweltbundesamtes erfasst. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) auch dem Parlament berichtet.
Kein anderes Anlagengesetz ist in seiner Vollziehung so gut dokumentiert wie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000). Die Durchführung von Verfahren nach dem UVP-G 2000 wird in der UVP-Dokumentation des Umweltbundesamtes erfasst und mit dem vorliegenden Bericht wird die Umsetzung der UVP auch dem Parlament berichtet.
Der gegenständliche Leitfaden soll Anlagenbetreiber:innen und Genehmigungsbehörden bei der Identifizierung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) in Anlagen und bei der Vermeidung beziehungsweise Verminderung von POP-Emissionen unterstützen.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/betrieblich_umweltschutz/publikationen.html