Kernkraftwerk Temelín Tschechische Republik
Am Standort des Kernkraftwerks (KKW) Temelín in der Tschechischen Republik sind zwei Blöcke des Reaktortyps WWER-1000/320 seit 2002 beziehungsweise 2003 im kommerziellen Betrieb.
Österreich hat den Bau dieses Kernkraftwerks (KKW) von allem Anfang an abgelehnt. Mit dem "Melker Protokoll" vom 12. Dezember 2000 konnten erstmals konkrete Abläufe für bilaterale Diskussion- und Konsultationsprozesse auf technischer Ebene vereinbart werden. Auch die Info-Hotline, die sicherstellt, dass Österreich nach wie vor unmittelbar über relevante Ereignisse im KKW Temelín informiert wird, wurde damals vereinbart. Mit der "Vereinbarung von Brüssel" vom 29. November 2001 wurden dann erstmals auch Sicherheitsziele für ein Kernkraftwerk in einem bilateralen Vertrag festgelegt. Damit haben beide Staaten nuklearrechtlich Neuland betreten. Da zum Zeitpunkt der Kollaudierung (endgültige Betriebsbewilligung) der Anlage im November 2006 berechtigte Zweifel an der vollständigen Umsetzung der vereinbarten Sicherheitsziele bestanden hatten, wurde im Februar 2007 eine gemischte parlamentarische Kommission eingesetzt, die ihre Arbeit im Juni 2008 abgeschlossen hat. Aktuelle Sicherheitsfragen werden jedoch laufend im Rahmen des bilateralen "Nuklearinformationsabkommens" diskutiert. Weiterführende Informationen und technische Dokumente dazu finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.
Ausbau des KKW Temelín
Zu dem lange Zeit geplanten Ausbau des KKW Temelín um zwei weitere Blöcke wurde zwischen 2008 und 2013 ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP-) Verfahren durchgeführt, an dem sich Österreich beteiligt hat.
Das grenzüberschreitende UVP-Verfahren wurde (formal) 2013 mit einer befürwortenden Stellungnahme (Standpunkt) des tschechischen Umweltministeriums, MZP abgeschlossen. Im Frühjahr 2014 wurde die Ausschreibung für die beiden neuen Blöcke durch den Betreiber des KKW Temelín jedoch gestoppt (Finanzierungsthema). Ein zu diesem Zeitpunkt bereits laufendes Verfahren wurde im Herbst 2014 mit einer atomrechtlichen Standortbewilligung abgeschlossen.
Im Jahr 2021 wurde die 7 Jahre gültige Stellungnahme (Standpunkt) des tschechischen Umweltministeriums um 5 Jahre bis zum 18. Jänner 2025 verlängert.
Die bereits erteilten Bewilligungen bleiben grundsätzlich aufrecht, solange das Projekt nicht verändert wird, und könnten daher auch für einen späteren Ausbau genutzt werden.
Bis zu vier neue Reaktoren an den Standorten Dukovany und Temelín geplant