Verkehrsbeeinflussungssysteme – Evaluierung

Aktuelle Berichte der Landeshauptleute über eine flexible Schaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen werden hier veröffentlicht.

Seit dem Jahr 2007 räumt das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) einer Landeshauptfrau bzw. einem Landeshauptmann die Möglichkeit ein, bei drohenden Grenzwertüberschreitungen nicht nur fixe Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erlassen, sondern auch temporäre Beschränkungen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) erlassen zu können. Dies soll die Beeinträchtigung der Bevölkerung auf das Notwendige beschränken. Die Schaltzeiten orientieren sich zumeist am Wetter, an der aktuellen Schadstoffbelastung, an ihrem zeitlichen Verlauf und an der Verkehrsdichte.

Die erste immissionsabhängige VBA ist Anfang November 2007 in Tirol auf der A12 im Unterinntal in Betrieb gegangen. Derzeit gibt es fünf entsprechende Verordungen zur immissionsabhängigen Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Neben Tirol sind dies Steiermark, Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.

Wirksamkeit weitestgehend bestätigt

Gemäß der Verordnung über die Festlegung allgemeiner Kriterien für Verkehrsbeeinflussungssysteme gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft,  BGBl. Nr. II 302/2007 (RIS), hat der Landeshauptmann jeweils bis zum 30. September der Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Verkehr einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der den Zeitraum von 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des laufenden Jahres abzudecken hat.

In den vorliegenden Berichten befinden sich unter anderem Informationen über die Schalthäufigkeit, die Schaltdauer, das Verkehrsaufkommen, die Emissionen und über die Immissionswerte des betroffenen Schadstoffes, die von Bedeutung für die Abschätzung der Wirksamkeit einer derartigen Anlage sind. Bei dem unten angeführten Bericht aus Tirol handelt es sich nicht um die Evaluierung eines VBA-Systems, sondern um die Evaluierung der permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung, die seit November 2014 in Kraft ist.

Evaluierungberichte