Gebäude
Gebäude spielen eine zentrale Rolle im globalen Klimaschutz. Sie sind nicht nur unsere Lebens- und Arbeitsräume, sondern auch bedeutende Verursacher von CO2-Emissionen und weiteren Umweltbelastungen. Raumwärme und Warmwasser machen rund ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs in Österreich aus, wobei fossile Energieträger in privaten Haushalten noch immer etwa 40 % ausmachen.

Laut dem Klimaschutzbericht 2008–2023 (umweltbundesamt.at) konnten zwischen 1990 und 2021 die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor um insgesamt 30 % gesenkt werden. Dies wurde vor allem durch Maßnahmen wie die thermische Sanierung, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und die Erneuerung von Heizsystemen erreicht. Trotz dieser Erfolge sind die Emissionen in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Im Jahr 2021 kam es aufgrund kühlerer Witterung zu einem Anstieg von 12,6 % im Vergleich zum Vorjahr, was vor allem durch den höheren Einsatz fossiler Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl bedingt war. Dem entgegenwirken sollen künftig Maßnahmen wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das den Einbau fossiler Heizsysteme in neuen Gebäuden verbietet, sowie die Überarbeitung der Richtlinie 2024/1275/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Zur europaweiten Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden und zur Steigerung von Renovierungsaktivitäten wurde die Richtlinie 2024/1275/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EUR-Lex) beschlossen. Sie brachte insbesondere folgende neuen Aspekte:
- Höherer Standard für Gebäude: Das „Nullemissionsgebäude“ soll einen zumindest 10 % niedrigeren Energieverbrauch als sein Vorgänger, das „Niedrigstenergiegebäude“ haben und darf an seinem Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen.
- Nationaler Fahrplan zur Gebäuderenovierung: Es werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um den Gebäudebestand bis 2050 in den Nullemissionsstandard zu transformieren.
- Ausstiegsplan aus fossilen Energieträgern: Als Teil der nationalen Gebäuderenovierungspläne ist sollen Strategien für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2040 im Bereich der Wärme- und Kälteversorgung dargelegt werden.
- Stufenweise Renovierung: Wohn- und Nichtwohngebäude (z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Sozialbauten, Schulen, Bürogebäude, Dienstleistungsgebäude, Krankenhäuser) sollen bis 2050 renoviert werden, mit unterschiedlichen Ansätzen.
- Bei Nicht-Wohngebäuden (NWG) wird der Bestand schrittweise renoviert: 16 % des NWG-Bestands bis 2030 und weitere 10 % bis 2033 im Vergleich zu 2020, gemäß den auf nationaler Ebene vorgegebenen Schwellenwerten für Primär- oder Endenergieverbrauch.
- Bei Wohngebäuden (WG) wird hingegen der gesamte Bestand schrittweise renoviert: Der Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22% im Vergleich zu 2020 gesenkt werden. Zusätzlich soll der Primärenergieverbrauch alle fünf Jahre weiter reduziert werden, bis er bis 2050 dem Nullemissionsstandard entspricht.
- Solarenergieintegration: Sofern technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll, sollen in Abhängigkeit von der Gesamtnutzfläche und Gebäudeart mit Übergangsfristen zwischen 31. Dezember 2026 und 31. Dezember 2030 sowohl neue als auch bestehende öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude sowie neue Wohngebäude und an Gebäude angrenzende überdachte Parkplätze mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden.
Die Überarbeitung der Richtlinie 2024/1275/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erfolgt im Rahmen der zu überarbeitenden EU-Rechtsvorschriften des Fit-for-55-Pakets, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Dieses ambitionierte Ziel unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum Thema „Eine Renovierungswelle zur Sanierung der Wirtschaft von Heute und zur Schaffung der umweltfreundlichen Gebäude von Morgen“ (parlament.gv.at). Der Rat hat beschlossen, die Rate der thermisch-energetischen Renovierungen in den EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu verdoppeln und gleichzeitig die Energiearmut zu bekämpfen.
Die Änderung der Richtlinie 2024/1275/EU (EUR-Lex) wurde am 24. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht.
Nationale Umsetzung der Richtlinie
In Österreich wurden in den vergangenen Jahrzehnten bereits viele Anstrengungen unternommen, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Zuständig für die Bauordnungen und eine Reihe damit zusammenhängender Regelungen sind die Bundesländer. Beim Bund liegt insbesondere die Zuständigkeit für das Zivilrechtswesen. Um akkordiert vorzugehen, haben Bund und Bundesländer Vereinbarungen gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) geschlossen.
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat als Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens unter anderem folgende Dokumente erarbeitet:
- OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz 2019 (oib.or.at)
- OIB-Richtlinie 6 – Kostenoptimalität: Berechnung des kostenoptimalen Anforderungsniveaus (oib.or.at)
- OIB-Richtlinie 6 – Nationaler Plan (oib.or.at)
- OIB-Richtlinie 6 – Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesländer (oib.or.at) gemäß Artikel 2a der EU‑Richtlinie 2018/844/EU.
Die Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie 2024/1275/EU erfolgt durch Gesetze des Bundes und der Bundesländer (EUR-Lex).
Leitlinien der Europäischen Kommission für die nationale Umsetzung
Die Europäische Kommission erstellt Leitlinien (Guidance Papers), um den Mitgliedstaaten bei der Auslegung und der einheitlichen Umsetzung spezifischer Richtlinien zu helfen. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der Vorschriften zu gewährleisten und die Überführung in nationales Recht zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurden folgende Leitlinien veröffentlicht, die sich auf die Richtlinie 2024/1275/EU beziehen:
- Artikel 15a, 22a, 23 und 24 RED III betreffend Heizen und Kühlen (europa.eu)
- Artikel 5, 6 und 7 EED III betreffend Energieverbrauch im öffentlichen Sektor, Renovierung öffentlicher Gebäude und öffentliche Auftragsvergabe (EUR-Lex)
- Artikel 3 EED III betreffend EE1st-Prinzip (EUR-Lex)
Eine Übersicht zu weiteren Artikeln finden Sie auf folgenden Websites der Europäischen Kommission:
Musterverträge für Einspar- und Anlagencontracting
In Erfüllung des Artikels 18 Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU bzw. 2018/2002/EU wird auf die bereitgestellten Einspar-Contracting-Musterverträge (oegut.at) hingewiesen, die dort heruntergeladen werden können.
Nähere Informationen zum Thema Bundes-Contracting können auf der Seite des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (bev.gv.at) abgerufen werden.
Tipp
- Analytische Begleitung der SRI Testphase in Österreich
- Treibhausgasreduktions-Maßnahmen im Gebäudesektor Österreichs 2009 bis 2023
- Klimaneutrale Stadt
- Bauen & Sanieren (klimaaktiv.at)
- Brennpunkt Gebäudesektor: Nachhaltig bauen und leistbar wohnen ist kein Widerspruch (klimafonds.gv.at)
- Nachhaltiges Bauen – Faktencheck Energiewende (faktencheck-energiewende.at
- Sanierungsoffensive (umweltförderung.at)
Kontakt
Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung VI/6 Energieeffizienz und Wärme
E-Mail: vi-6@bmk.gv.at)