Europäische Kommission überprüfte Überwachung der Umweltradioaktivität in Österreich
Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt in Österreich erfüllt die Anforderungen des Artikels 35 des Euratom-Vertrages. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung, die ein Team der Europäischen Kommission zur Überwachung der Umweltradioaktivität im Herbst 2020 in Österreich vorgenommen hat.
Nach Artikel 35 des Euratom-Vertrages muss jeder Mitgliedstaat die notwendigen Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Radioaktivitätsgehalts der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsnormen schaffen. Ebenfalls nach Artikel 35 muss die Europäische Kommission Zugang zu diesen Überwachungseinrichtungen haben, um ihre Arbeitsweise und Wirksamkeit zu überprüfen.
Ob die Vorgaben eingehalten werden, überprüft die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen in ausgewählten Regionen des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die letzte Überprüfung in Österreich fand im Juli 2013 statt.
Vom 30. September bis 2. Oktober 2020 besuchte ein Team von Expertinnen und Experten der Europäischen Kommission die Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Radioaktivitätsgehalts in Wien und Umgebung. Das Team überprüfte auch die Vorkehrungen zur Überwachung im Falle eines nuklearen oder radiologischen Notfalls. Die Kommission konnte den Betrieb und die Funktionstauglichkeit eines repräsentativen Teils dieser Einrichtungen überprüfen.
Der Endbericht zur Überprüfung wurde von der Europäischen Kommission an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übersandt und steht im Internet zur Verfügung.
Hinweis
Die Europäische Kommission hat in ihrem Überprüfungsbericht bestätigt, dass die in Wien und Umgebung vorhandenen Einrichtungen und Regelungen zur ständigen Überwachung der Radioaktivität sowie die Vorkehrungen zur Überwachung in einem nuklearen oder radiologischen Notfall angemessen sind.
Weitere Einzelheiten zu den Ergebnissen der Überprüfung finden sich in dem technischen Bericht.
Auf der → Website der Europäischen Kommission sind alle Berichte zu den periodischen Überprüfungen nach Artikel 35 des Euratom-Vertrags abrufbar.