In den Kalenderjahren 2017–2022 konnten in Österreich aufgrund des auf der Richtlinie 2001/95/EG (→ EUR-Lex) über die allgemeine Produktsicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (→ EUR-Lex) über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten bestehenden RAPEX-Systems eine Reihe an Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die folgenden Listen geben einen Überblick über jene Stoffe (oder auch über Ursachen wie mangelhafte Kennzeichnung oder nicht korrekte Einstufung), die – sei es durch Überschreiten der gesetzlich festgelegten Konzentrationsgrenzen oder durch Verbot – Auslöser dieser RAPEX-Meldungen waren: