Veröffentlichung von Wärme- und Kältetarifen gemäß § 89 EAG
Gemäß § 89 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 198/2023, hat das Bundesministerium die nach dieser Bestimmung von den meldepflichtigen Personen bekanntgegebenen Wärme- und Kältetarife auf der Website zu veröffentlichen. Die Informationen sind zumindest einmal jährlich zu melden sowie bei Änderungen zu aktualisieren. Damit wird die Preistransparenz erhöht und ein Vergleich, insbesondere für Endverbraucher:innen, möglich.
Die veröffentlichte Darstellung der Tarifstrukturen sowie Antworten auf häufige Fragen können Sie auf der Plattform → waermepreise.at abrufen, die von der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betrieben wird.