Österreich hat fristgerecht die Nichtigkeitsklage gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Taxonomie betreffend Kernenergie und fossiles Gas beim Europäischen Gericht eingebracht.
Österreich ist gefordert, nichtnukleare und zukunftsverträgliche Energieoptionen auch in anderen Staaten zu unterstützen.
Das vom Bundesministerium beauftragte Rechtsgutachten bestätigt, dass die Kernenergie auch aus rechtlicher Sicht den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung nicht entspricht.