Verpackungsabgrenzungsverordnung
Mit der Verordnung wird die Festlegung von Anteilen der Haushaltsverpackungen und der gewerblichen Verpackungen geregelt.
Die in der Verordnung festgelegten Anteile haben alle Sammel- und Verwertungssysteme sowie alle Verpflichteten gemäß § 13g Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) beziehungsweise die vor- oder nachgeordneten Vertriebsstufen einzuhalten, unabhängig von den Vertriebswegen einzelner Unternehmen. Diese Anteile werden auch den Kontrollen der Verpflichteten zugrunde gelegt.
- Verpackungsabgrenzungsverordnung
- Gesamte Rechtsvorschrift für Verpackungsabgrenzungsverordnung (→ RIS)
Nach Zuordnung der Verpackungen zu einer Produktgruppe werden in jeder Produktgruppe Anteile an Verpackungen je Packstoff als Haushaltsverpackungen oder gewerbliche Verpackungen festgelegt. Die Seite „Abgrenzung: Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen“ bietet eine Hilfestellung bei der Anwendung der Verordnung.