Schiffszulassung für Binnengewässer

Verkehrszulassung von Binnenschiffen und Booten

Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung

  • im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention, EWR) oder der Revidierten Rheinschifffahrtsakte haben; Gefahrgutschiffe brauchen zusätzlich ein Gefahrgut-Zulassungszeugnis gemäß dem Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern (ADN)
  • im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, wenn der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt; für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen, jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr
  • Ruderfahrzeuge bis 20 Meter Länge
  • Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 Meter Länge, ohne Kajüte bis 15 Meter Länge;
  • Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung
  • Beiboote
  • Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen

Zur Erprobung oder für Überstellfahrten von nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann ein befristetes Probekennzeichen beantragt werden.

Näheres erfahren Sie in unserem Informationsblatt für die Schiffszulassung (PDF, 194 KB). Für den Antrag verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular, das Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken können.

Hinweis

Sollten Sie auch den Rhein befahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen wollen ("Rheinkabotage"), benötigen Sie zusätzlich die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde oder die gleichwertige Bestätigung auf der Schiffszulassung.

Antragstellung über das Online-Formular

Dieses Formular können Sie am PC ausfüllen und anschließend elektronisch versenden. Online-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich.

Sie können aber auch den Antrag unsigniert am PC speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.

Schiffszulassung – Antrag (→ formularservice.gv.at)