RFNBO-Wasserstoff-Auktion

Die Europäische Kommission führt zur Zeit im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank eine zweite RFNBO-Wasserstoff-Auktion mit einem Fördervolumen von 1,2 Milliarden Euro durch. Die Auktion ist von 3. Dezember 2024 bis 20. Februar 2025 geöffnet. Detaillierte Informationen zur Auktion finden sich auf der im  Funding Portal der Europäischen Kommission (europa.eu)

Österreich nimmt in dieser Auktion mit nationalem Budget in der Höhe von 400 Millionen Euro im Rahmen des  auction-as-a-service (europa.eu) teil. Auction-as-a-service ermöglicht es Mitgliedstaaten, eigene Finanzmittel für die Vergabe von Fördermitteln für zusätzliche nationale Wasserstofferzeugungsprojekte bereitzustellen, während von den EU-Auktionen Gebrauch gemacht wird. Die Kommission führt die entsprechende Auktion durch, bei der die (nationalen) Projekte ermittelt werden, die zunächst aus dem Budget des Innovationsfonds und dann aus dem nationalen Budget vergeben werden. Detaillierte Informationen zur Auktion und zur Teilnahme Österreichs finden Sie auch auf der  Website der nationalen Förderabwicklungstelle (aws.at)

Für die Teilnahme an diesem „auction-as-a-service“-Mechanismus müssen die Bestimmungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen eingehalten werden.

Entwurf Förderungsrichtlinie

Gemäß § 7  Wasserstoffförderungsgesetz WFöG (RIS), BGBl. I Nr. 69/2024, hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft eine Richtlinie für die Förderung im Rahmen des WFöG zu erlassen. Die Richtlinie enthält weiterführende Bestimmungen zur Teilnahme Österreichs an der Auktion der EU-Wasserstoffbank 2024 und beinhaltet die Förderbedingungen der Europäischen Kommission „Innovation Fund IF24 Auction“. Darüber hinaus regelt die Richtlinie die nationale Förderabwicklung, einschließlich Monitoring und Kontrolle.

Der Entwurf steht unter dem Vorbehalt der ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie des finalen Einvernehmens und Erlasses.

Entwurf „Förderungsrichtlinie für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen des Wasserstoffförderungsgesetzes“ (PDF, 1 MB)

Hinweis

Der Entwurf der Förderrichtlinie kann derzeit leider nur in einer nicht-barrierefreien Form angeboten werden.

Öffentliche Konsultation 

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage ist für diese Maßnahme vorab eine öffentlichen Konsultation durchzuführen, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat von 11. Juli 2024 – 12. August 2024 eine Konsultation zu den Fördermodalitäten der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank durchgeführt (Dokument:  Terms & Conditons EU Hydrogen Bank (europa.eu)). Ebenso wurden Projektbekundungen für die Teilnahme an der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank über das österreichische „auction-as-a-service“ abgefragt. Projektbekundungen dienen der Erhebung der Situation in Österreich zu möglichen Projektteilnahmen im Rahmen der nächsten Auktion der Wasserstoffbank. Durch die Meldung eines potentiellen Vorhabens im Rahmen dieser Erhebung entsteht kein Förderanspruch. Die Rückmeldungen waren freiwillig und werden vertraulich behandelt.

Formular: Datenblatt EU-Wasserstoffbank (Word, 83 KB)