RFNBO-Wasserstoff-Auktion

Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank im Jahr 2024 eine zweite RFNBO-Wasserstoff-Auktion. Der Entwurf der allgemeinen Bedingungen für die nächste IF24-Auktion ("Draft Terms & Conditions") wurde von der Europäischen Kommission bereits veröffentlicht.

Österreich plant in dieser Auktion mit nationalem Budget im Rahmen des "auction-as-a-service" teilzunehmen. "Auction-as-a-service" ermöglicht es Mitgliedstaaten, eigene Finanzmittel für die Vergabe von Fördermitteln für zusätzliche nationale Wasserstofferzeugungsprojekte bereitzustellen, während von den EU-Auktionen Gebrauch gemacht wird. Die Kommission führt die entsprechende Auktion durch, bei der die (nationalen) Projekte ermittelt werden, die zunächst aus dem Budget des Innovationsfonds und dann aus dem nationalen Budget vergeben werden.

Für die Teilnahme an diesem "auction-as-a-service"-Mechanismus müssen die Bestimmungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen eingehalten werden.

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage ist für diese Maßnahme vorab eine öffentlichen Konsultation durchzuführen, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) lädt Sie daher hiermit zur Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ein, Rückmeldungen zu den Fördermodalitäten der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank einzubringen (Dokument: Terms & Conditons EU Hydrogen Bank). Ebenso sind Sie eingeladen, Projektbekundungen für die Teilnahme an der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank über das österreichische "auction-as-a-service" einzubringen. Dafür steht im Download-Bereich ein Formular zur Verfügung.

Projektbekundungen dienen der Erhebung der Situation in Österreich zu möglichen Projektteilnahmen im Rahmen der nächsten Auktion der Wasserstoffbank. Durch die Meldung eines potentiellen Vorhabens im Rahmen dieser Erhebung entsteht kein Förderanspruch. Die Rückmeldungen sind freiwillig und werden vertraulich behandelt.

Teilnahme an der öffentlichen Konsultation

Rückmeldungen können binnen vier Wochen (bis 12. August 2024) per E-Mail an hydrogen@bmk.gv.at übermittelt werden.