Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)  71. Novelle

Das Bundesministerium hat einen Entwurf zur 71. Novelle des Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) samt Erläuterungen erstellt.

Stellungnahmen dazu können bis 7. November 2024 per E-Mail an st1@bmk.gv.at abgegeben werden.

Das  Rechtinformationssystem des Bundes (RIS) bietet einen barrierefreien Zugang und veröffentlicht alle Begutachtungsentwürfe aller Ministerien.