Unterstützung zur Gasdiversifizierung
Zur Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas wurden Richtlinien zur Unterstützung von Teilen der Mehrkosten für Unternehmen, die durch die Lieferung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen entstanden sind, erlassen. Die Unterstützung wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 i. d. g. F..
Ziel des Gasdiversifizierungsgesetzes 2022 (GDG 2022) i. d. g. F. ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas durch die Abfederung der Zusatzkosten der Diversifizierung zur Entlastung der Unternehmen. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes wurden Richtlinien gemäß §3 Absatz 1 Z 1 GDG 2022 erlassen.
Die Richtlinien sehen die Unterstützung von Teilen der Mehrkosten von Unternehmen für Lieferungen zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen, im Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026, in das Netz eines österreichischen Marktgebiets für den Absatz in Österreich vor. Die Herkunft des Erdgases muss mittels eines den Richtlinien entsprechenden Nachweises erfolgen. Ebenso werden nur jene Erdgasmengen aus nicht-russischen Quellen unterstützt, die nachweislich bis zum 31. Dezember 2027 zum zeitgleichen Verbrauch in Österreich ausgespeichert wurden.
- Gasdiversifizierungsgesetz 2022 (GDG 2022) (RIS)
- Richtlinien gemäß § 3 Absatz 1 Z 1 GDG (PDF, 230 KB)
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Die Unterstützung wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt.