Erforderliche Rahmenbedingungen für die Stilllegung des Gasverteilernetzes Studie

Erforderliche Rahmenbedingunen für die Stilllegung von Teilen des Gasverteilernetzes, Titelbild
Foto: BMK

Das nach der Abstimmung im Europäischen Parlament am 11. April 2024 und der Annahme durch den Rat der Europäischen Union am 21. Mai 2024 im Juli in Kraft getretene Gas- und Wasserstoffmarktpaket regelt die Rechte und Pflichten von Infrastrukturbetreibern und Versogern im Gasmarkt. In der Gasmarktrichtlinie wird neben dem Einstieg in den Wasserstoffmarkt auch dem schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Gase Rechnung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Transporterfordernisse und entsprechenden Netzplanungsanforderungen getragen. So werden Netzbetreiber verpflichtet, Stilllegungsplanungen auf der Verteilernetzebene vorzunehmen, sofern ein Rückgang der Methannachfrage erwartet wird.

Durch diese Rahmensetzung auf EU-Ebene sollen gestrandete Vermögenswerte durch nicht mehr benötigte Netzinfrastrukturen und steigende Netzentgelte für eine schrumpfende Kund:innengruppe verhindert werden. Die Neugestaltung des bestehenden Ordnungsrahmens soll helfen diese Kosten zu senken bzw. gestrandete Kosten zu vermeiden und Planungssicherheit herzustellen.

Im Hinblick auf die bestmögliche Neugestaltung dieses Ordnungsrahmens in Umsetzung der Gasmarktrichtlinie hat das BMK eine Studie in Auftrag gegeben, in welcher die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegungen von Teilen des Gasverteilernetzes analysiert, bestehende Lücken und Barrieren identifiziert sowie erforderliche Ergänzungen und Anpassungen vorgeschlagen werden.