Hochwasser – Klimaschutzministerium schafft Soforthilfe für Betroffene beim Sanieren, Heizungstausch und Heizen „Sanierungsbonus“, „Raus aus Öl und Gas“ und „Sauber Heizen für Alle“ werden umfassend erweitert – Förderanträge ab sofort möglich
Das Hochwasser hat viele Wohngebäude insbesondere in Niederösterreich, Oberösterreich, aber auch Wien und Burgenland teilweise stark beschädigt. Um für schnellstmögliche Hilfe beim Wiederaufbau vieler Wohnhäuser und Eigenheime zu sorgen, erweitert das Klimaschutzministerium seine bestehenden Förderungen für Sanieren und Heizungstausch. Dadurch können die Förderungen von Betroffenen möglichst rasch und unkompliziert in Anspruch genommen werden.
„Das Hochwasser hat die Wohnungen und Eigenheime vieler tausender Menschen stark in Mitleidenschaft gezogen. Da ist es nur klar, dass wir beim Wiederaufbauen und Reparieren helfen. Dazu haben wir unsere bewährten Förderungen erweitert und zwar sowohl für erforderliche Sanierungen, als auch den Tausch der alten, mitunter beschädigten Heizung. Damit kann ganz gezielt Unterstützung von jenen in Anspruch genommen werden, deren vier Wände durch das Hochwasser beschädigt wurden. Obendrein ist jedes gut gedämmte Haus und jede getauschte Heizung ein wertvoller Beitrag zur Energieunabhängigkeit.“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewssler.
UFI-Vorsitzender des Oberösterreichischen Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder betont: „Die Zerstörungswut des dritten Jahrhunderthochwassers innerhalb von 22 Jahren zeigt uns vor allem klar, dass die Klimakrise längst angekommen ist und wir nun schleunigst mehr Platz für unsere Flüsse, weniger Beton in der Landschaft und wirksamen Klimaschutz brauchen. Noch dringender müssen wir aber die Betroffenen der verheerenden Beschädigungen durch die Hochwasserkatastrophe schnell und umfassend unterstützen. Die Ausweitung der Förderung zum Heizungstausch für Opfer des Hochwassers und von Überschwemmungen stellt eine wichtige zusätzliche Beihilfe zu den bereits erhöhten Katastrophenfonds dar!“
Die erweiterten Förderungen im Detail
Für die Inanspruchnahme der erweiterten Förderungen ist eine Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde erforderlich.
Sanieren
Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen entfällt die Beschränkung des Gebäudealters. Es wird die Möglichkeit zur nochmaligen Förderung geschaffen, wenn die Sanierung schon in der Vergangenheit gefördert wurde.
Die Einzelbauteilsanierung (Außenwände, unterste Geschoßdecke, oberste Geschoßdecke oder Fenster/Außentüren) wird mit 9.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Die Förderbeschränkung mit einer Maßnahme pro Kalenderjahr entfällt, genauso wie der 75-prozentige Mindesttauschanteil bei Fenstern. Es ist zudem keine Energieberatung erforderlich. Die Einschränkung auf ein bestimmtes Gebäudealter entfällt und die Möglichkeit der Beantragung einer nochmaligen Förderung ist ebenso möglich.
Heizungstausch
Im Falle einer bestehenden fossilen Heizung, die durch das Hochwasser zerstört und gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, kann sofort getauscht werden und es ist keine Energieberatung erforderlich. Folgende Förderpauschalen gelten:
- Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
- Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
- Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
Im Fall einer bestehenden durch das Hochwasser zerstörten erneuerbaren Heizung, die gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht wird, gibt es eine 5.000 Euro Förderpauschale und einen zusätzlichen Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro.
Die Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch können mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden.
„Sauber Heizen für Alle“ 2024, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Auch beim Sauber-Heizen-für-alle-Bonus, den erhöhten Förderungen für Haushalte mit geringem Einkommen, gibt es nun vereinfachte Antragsbedingungen für Hochwasser-Betroffene. Basierend auf den bestehenden Förderungsbedingungen gelten für Hochwasser-Betroffene folgende Vereinfachungen:
- Fernwärme-Vorrang entfällt
- Mit der Umsetzung des Projektes kann bereits vor der Antragstellung (auch bereits vor erfolgter Registrierung oder Energieberatung) begonnen werden.
Die vereinfachten Antragsbedingungen gelten für Registrierungen bis 31.12.2024.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vereinfachten Antragsbedingungen:
- Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde
- Bekanntgabe sämtlicher in Anspruch genommener Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme (Katastrophenhilfe, Versicherungsleistungen, o.ä.) im Rahmen der Endabrechnung. Bitte beachten Sie, dass die erhaltenen Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme nicht mehr als 100% der Kosten betragen dürfen.