Abstimmung zum Renaturierungsgesetz

Das EU-Renaturierungsgesetz steht morgen beim Treffen der EU-Umweltminister:innen in Luxemburg auf der Tagesordnung.

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Am Montag wurde das EU-Renaturierungsgesetz angenommen. Das wurde mit der Zustimmung durch Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler möglich. 

EU-Renaturierungsgesetz durch Österreichs Ja angenommen (→ BMK Infothek)

Ausgangslage

Formal ist dieses Gesetz bereits fertig verhandelt – das EU-Parlament hat den Kompromiss bereits beschlossen. Ausständig ist nur mehr die Annahme im Rat. Üblicherweise handelt es sich dabei nur mehr um eine Formsache. Nachdem Ungarn jedoch bereits im Frühjahr seine Zustimmung zurückgezogen hat, ist eine qualifizierte Mehrheit aktuell sehr unsicher. Denn auch weitere Länder zögern mittlerweile. Ob es am Montag zu einer Abstimmung kommt, ist daher ungewiss.

Sollte sich keine Mehrheit abzeichnen, kann der belgische Vorsitz auch Montag früh noch nur eine Diskussion und keine Abstimmung ansetzen. In diesem Fall verzögert sich der Beschluss dieses zentralen Naturschutzgesetzes weiter.

Österreichische Zustimmung

Bis vor Kurzem war Klimaschutzministerin aufgrund einer einheitlichen Ablehnung der Bundesländer jedenfalls zu einer Enthaltung gezwungen. Erst vor wenigen Wochen haben Wien und Kärnten dann symbolisiert, sich bewegen zu wollen. Am Dienstag, 11. Juni, hat die Wiener Landesregierung dann auch formal den Beschluss gefasst, das Gesetz zu unterstützen.

„Das Land Wien hat in dieser Woche einen vernünftigen Beschluss gefasst. Und formal bestätigt, dass es hinter der Natur steht. Damit gibt es jedenfalls keine einheitliche Position der Länder. Ich habe mich in den letzten Tagen intensiv mit Juristinnen und Juristen beraten. Weil für mich klar war: Wenn es einen rechtskonformen Weg gibt, ist es meine Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen, ihn zu beschreiten. Wir haben ihn gefunden, und deshalb hat dieses Gesetz meine Stimme“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

Damit kann keine einheitliche Position der Länder mehr vorliegen. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat deshalb nach intensiven und umfangreichen Beratungen mit Jurist:innen am heutigen Sonntag ankündigt, für das Gesetz zu stimmen.

Das liegt vor allem daran, dass dieses Gesetz ein zentraler Baustein einer guten und lebenswerten Zukunft ist. Denn ohne entschlossenen Naturschutz schreitet die Zerstörung unserer Lebensgrundlage immer weiter voran.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dazu: „Ohne intakte Natur gibt es kein gesundes und glückliches Leben. Naturschutz sichert unsere Zukunft. Wir sind es künftigen Generationen schuldig, dass wir hier handeln. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass diese Gelegenheit verstreicht und wir nicht alles versucht haben. Genau deshalb haben wir intensiv nach einer Lösung gesucht und die auch gefunden. Genau deshalb stimme ich diesem Naturschutzgesetz zu.“

Rechtliche Überlegungen

Das Klimaschutzministerium hat zur aktuellen Lage umfangreiche rechtliche Expertise eingeholt. Die Jurist:innen kommen dabei mit unterschiedlichen Argumenten zur Einschätzung, dass eine Zustimmung rechtlich möglich ist. Das liegt jedenfalls daran, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen keine bindende Stellungnahme der Bundesländer vorliegen kann.

Wenn ein Land explizit und mit offiziellem Beschluss seine Zustimmung zum Gesetz ausdrückt, kann politisch von keiner gemeinsamen Position der Bundesländer mehr ausgegangen werden. Aus juristischer Sicht kann sich zudem keine verbindliche Wirkung aus der Stellungnahme ableiten lassen. Unter anderem, weil es gelungen ist, im Rahmen der EU-Verhandlungen die Bedenken der Bundesländer weitgehend auszuräumen.

Auch die Kompetenz innerhalb der Bundesregierung sieht die Expertise bei der Klimaschutzministerin. Diese Einschätzung folgt auch der langjährigen Praxis, dass im Rat der oder die zuständige Minister:in entscheidet. Auch andere Regierungsmitglieder haben das bei schwierigen Entscheidungen in der jüngeren Vergangenheit so gehandhabt.

„Dort, wo früher ein Acker war, ist heute viel zu oft nur mehr Beton. Dort, wo sich ein Bach frei bewegen durfte, haben wir ihn eingeengt. Wir alle spüren dabei – wenn wir so weitermachen, bleibt irgendwann keine Natur mehr übrig. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass unsere Artenvielfalt ein bisschen Platz zurückbekommt. Zeit bekommt, um sich zu erholen. Und die hat sich die Umwelt wirklich verdient.“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

Das Renaturierungsgesetz

Das EU-Renaturierungsgesetz ist das aktuell wichtigste Naturschutzgesetz auf europäischer Ebene. Es legt konkrete unionsweite Ziele zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume fest. Unzählige Wissenschafter:innen haben in den vergangenen Monaten die Bedeutung dieses Beschlusses betont.

In erster Linie gibt das Gesetz dabei den Mitgliedstaaten der EU den Auftrag, nationale Pläne zum Naturschutz zu erstellen, um so zu garantieren, dass die EU ihre internationalen Artenschutzverpflichtungen einhält. Die Mitgliedstaaten können dabei flexibel die eigenen Bedürfnisse berücksichtigen – gleichzeitig stellt die Union Finanzmittel für die Umsetzung zur Verfügung.

Verpflichtungen zur Außer-Nutzung-Stellung wie von manchen ins Treffen geführt, beinhaltet das Gesetz nicht. Auch der Ernährungssicherheit wird große Bedeutung eingeräumt. Viele aktuell kolportierte Fehlinformationen sind also nicht Teil des Gesetzes.

Wie geht es weiter

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler reist am heutigen Sonntag zum Umweltminister:innenrat nach Luxemburg. Eine Annahme des Gesetzes braucht am Montag eine qualifizierte Mehrheit im Rat. Diese ist aktuell auch mit der österreichischen Zustimmung keineswegs sicher. Eine Entscheidung, ob eine Abstimmung stattfindet, wird der belgische Vorsitz erst Montag früh treffen. Sollten die Minister:innen das Gesetz nicht annehmen, wird der Beschluss jedenfalls weiter verzögert. Eine neue Behandlung ist dann erst durch die kommende ungarische Ratspräsidentschaft im Herbst möglich.