Bericht zum Konsultationsdokument zur zukünftigen Produktgestaltung Netzreserve“
Der Bericht zur Konsultation ist Basis für die Notifikation der Verlängerung und Änderungen der Netzreserve an die Europäische Kommission gemäß Artikel 108 Absatz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Im Jahr 2020 wurde die Netzreserve, als eines von mehreren notwendigen Instrumenten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität, in Österreich gesetzlich in den §§ 23a bis 23d Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz 1 (ElWOG 2010) verankert.
Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung wurde bis zum 31. Dezember 2025 erteilt. Um die notwendige Verlängerung zu erreichen, ist die Erlangung einer erneuten beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission im Einklang mit den Kriterien der durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (Guidelines on State Aid for climate, environmental protection and energy (CEEAG)) erforderlich.
Teil der Anforderungen zur Erlangung der beihilferechtlichen Genehmigung ist die Durchführung einer öffentlichen Konsultation. Die Konsultation hat von 26. April 2024 bis 7. Juni 2024 stattgefunden.
In diesem Bericht erfolgt die gemäß Rz 350 CEEAG geforderte Auswertung der Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer. Dabei werden die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und gewürdigt. Weiters wird erläutert, wie etwaige Auswirkungen auf den Wettbewerb durch die angedachten Änderungen der Netzreserve minimiert werden können.
Bericht zum Konsultationsdokument zur zukünftigen Produktgestaltung „Netzreserve“ (PDF, 852 KB)