EAG Evaluierungsbericht 2024 gemäß § 91 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das Ziel verankert, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 ganz auf erneuerbaren Strom umzustellen (national bilanziell) um damit einen zentralen Beitrag zur Erreichung unserer verbindlichen EU-rechtlichen Energie- und Klimaziel zu leisten. Das EAG ist der rechtliche und organisatorische Rahmen und soll für ein langfristig stabiles Investitionsklima sorgen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 91 EAG) ist das mit dem EAG geschaffene Fördersystem für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Heranziehung externer Fachexpert:innen drei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und das Ergebnis der Evaluierung dem Nationalrat vorzulegen. Neben den Erfahrungen mit dem Fördersystem sind hierbei auch Energiegemeinschaften sowie langfristige Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom zu betrachten.
Für die Evaluierung des EAG wurde im Februar 2024 die Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency – AEA) vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierung werden im vorliegenden Bericht dargestellt.