Rechtslage des grenzüberschreitenden CO2-Transportes zur geologischen Speicherung unter dem Meeresgrund


Nach geltender unionsrechtlicher und österreichischer Rechtslage ist der grenzüberschreitende CO2-Transport zur geologischen Speicherung unter dem Meeresgrund aus Österreich in andere Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zulässig. Österreich erfüllt in dieser Hinsicht seine rechtlichen Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen und aus Unionsrecht.

Österreich ist ein Binnenstaat. Die geologische Speicherung von CO2 ist in Österreich – mit einer Ausnahme für Forschungszwecke mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100.000 Tonnen – verboten. CO2, das zum Zwecke der geologischen Speicherung aus Industrie- oder Energieanlagen abgeschieden wird, müsste daher nach jetziger Rechtslage grenzüberschreitend in andere Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verbracht werden, die über geologische CO2-Speicherfelder verfügen. Die größten laufenden und geplanten Speicherprojekte im EWR befinden sich „offshore“ unter dem Meeresboden.

Die folgende Darstellung der Rechtslage für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zur geologischen Speicherung unter dem Meeresboden soll Betroffenen und Interessierten eine Hilfestellung bieten. Von der Fragestellung abzugrenzen ist das Thema der Bilanzierung in den nationalen Treibhausgasinventuren.