Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen: Ergebnisse der Marktanalyse
Seit 1. Jänner 2024 gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher. Damit wurde das bestehende Fördersystem wesentlich vereinfacht: für Privatpersonen ist es nun nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zu stellen, denn die Umsatzsteuer wird beim Kauf einer Anlage automatisch abgezogen. Informationen über die Änderungen im EAG-Förderregime und darüber, ob Ihre Anlage der Umsatzsteuerbefreiung unterliegt oder weiterhin über das EAG förderfähig ist, finden Sie hier auf der Website zum Nachlesen.
Um die Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung an Endkund:innen zu überprüfen, hat das Bundesministerium Anfang des Jahres 2024 die Österreichische Energieagentur (AEA) mit einer Marktbeobachtung beauftragt.
Die AEA untersuchte dabei im Rahmen einer umfassenden Erhebung von Komponenten- und Gesamtkosten von Photovoltaiksystemen die Marktentwicklung des Photovoltaiksegments im Jahr 2024. Um den Umfang der Weitergabe der Umsatzsteuersenkung auf 0 Prozent an Endkund:innen zu ermitteln, wurden in einem ersten Schritt Nettopreise für PV-Systeme mit und ohne Speicher aus dem Jahr 2023 im Rahmen einer sogenannten Counterfactual-Analyse auf das Preisniveau von 2024 angepasst. Die erwarteten Nettopreise simulieren ein Preisniveau ohne die Umsatzsteuerbefreiung und wurden in weiterer Folge den tatsächlichen Preisen gegenübergestellt.
Die Analyse der AEA ergab, dass die Umsatzsteuerbefreiung verzögert, aber in signifikantem Umfang weitergegeben wurde: im Januar 2024 wurde deutlich über die Hälfte der Steuerreduktion an Endverbraucher:innen weitergereicht – ein Wert, der bis September 2024 auf etwa drei Viertel stieg.
Die Erhöhung des Anteils im Laufe des Jahres deutet auf eine gewisse Trägheit bei der Weitergabe der Preissenkungen hin. Dieser Effekt spiegelt sich auch in empirischen Studien zur Weiterreichung von Umsatzsteuereffekten wider, weshalb die Ergebnisse der Analyse im erwarteten Bereich liegen. Umgekehrt ist jedoch bei einem Auslaufen der Maßnahme mit einem sofortigen Anstieg der PV-Systempreise zu rechnen.
Unabhängig vom Grad der Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung an Endkund:innen bietet das neue Regime im Vergleich zum zuvor bestehenden Antragssystem folgende Vorteile:
- signifikante Kosteneinsparungen aufgrund des Wegfalls der Förderabwicklungskosten
- wichtige Vereinfachung für Endverbraucher:innen, da der Prozess der Antragstellung bei der Förderabwicklungsstelle entfällt
- die Kostenreduktion wirkt unmittelbar beim Kauf der Anlage und nicht erst nach Abrechnung und Auszahlung der Förderung
- damit einhergehend ergibt sich eine höhere Planungssicherheit für Anlagenerrichter:innen
- die Anwendung von Umsatzsteuerreduktionen auf langlebige Güter kann als konjunkturelle Maßnahme gesehen werden und sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Die Ergebnisse der Marktanalyse liegen nun in Form eines übersichtlichen Factsheets vor:
Photovoltaikpreise im Sinkflug: Die Effekte der Umsatzsteuerbefreiung in Österreich (PDF, 973 KB)