Ausbau von Mehrweg im Getränkebereich

Seit dem 1. Jänner 2024 besteht eine Pflicht für Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels Getränke aller Kategorien auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Für Kunden bedeutet das echte Wahlfreiheit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung. Ziel ist es, die Mehrwegquote bis 2030 auf 30% zu erhöhen und damit Verpackungsabfälle zu reduzieren.