Entwurf zur Änderung des Nationalen Entsorgungsprogramms Zur Stellungnahme
Die Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (→ EUR-Lex) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein nationales Programm erstellen, das das Management der radioaktiven Abfälle von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt.
Österreich ist dieser Verpflichtung 2018 nachgekommen. Im Herbst 2018 wurde das Nationale Entsorgungsprogramm (NEP) nach Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) von der Bundesregierung beschlossen und veröffentlicht. 2022 wurde das Nationale Entsorgungsprogramm an die geltende Rechtslage angepasst. 2023 folgten Ergänzungen zu den Kapiteln „Forschung und Entwicklung“ sowie „Finanzierung“; zudem wurden Leistungskennzahlen eingeführt.
Dieses Programm wird nun unter Berücksichtigung der vom Entsorgungsbeirat an die Bundesregierung gerichteten Empfehlungen bezüglich der Optionen für die Entsorgung und des Zeitplans geringfügig geändert. Festzuhalten ist, dass sich diese Änderungen weder auf die Suche nach einem Standort für ein Endlager noch auf die Wahl eines Anlagentyps beziehen.
Expertinnen und Experten der Umweltbundesamt GmbH nahmen aus fachlicher Sicht eine Prüfung der Änderungen des Nationalen Entsorgungsprogramms auf deren Relevanz für eine SUP vor. Diese Prüfung hat ergeben, dass die vorliegende Änderung des Nationalen Entsorgungsprogramms keine SUP benötigt.
Stellungnahmen
Gemäß § 142 Abs. 5 Strahlenschutzgesetz 2020, BGBl. I Nr. 50/2020, steht der Entwurf des geänderten Nationalen Entsorgungsprogramms sechs Wochen auf dieser Seite zur Stellungnahme zur Verfügung. Stellungnahmen zum Programmentwurf können bis längstens 10. Februar 2025 per E-Mail an entsorgungsprogramm@bmk.gv.at oder auf dem Postweg an die Abteilung V/8 des BMK (Untere Donaustraße 11, 1020 Wien) übermittelt werden.