Internationale Klimafinanzierung

Die internationale Klimafinanzierung ist ein wesentliches Instrument, um Länder des Globalen Südens (Entwicklungsländer und Schwellenländer) im Kampf gegen die Klimakrise zu unterstützen.

Die rechtliche Grundlage für diese Unterstützung durch Industriestaaten findet sich in Artikel 4 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und in Artikel 9 des Übereinkommens von Paris. Die konkreten Umsetzungen dieser Bestimmungen werden in den internationalen Klimaverhandlungen überarbeitet.

Es gibt zwei grundsätzliche Formen der internationalen Klimafinanzierung. Bei der multilateralen Klimafinanzierung leisten Staaten Beiträge an internationale Fonds, wie beispielsweise den  Green Climate Fund (GCF),  den  Adaptation Fund (AF) oder auch den Fund for Responding to Loss and Damage (FRLD). Diese Fonds investieren ihrerseits in Programme und Projekte für den Klimaschutz, die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels bzw. mit diesen im Zusammenhang stehende Verluste und Schäden in den von der Klimakrise am meisten betroffenen Ländern.

Bei der bilateralen Klimafinanzierung setzen beitragende Staaten direkt – in Absprache in einem Partnerland – Programme und Projekte im jeweiligen Partnerland um.

Beide Formen finden sich in österreichischen Programmen und Projekten zur internationalen Klimafinanzierung. Neben Zuwendungen der öffentlichen Hand zählen Kredite von Entwicklungsbanken, Public-Private-Partnerships und auch klimafreundliche Zuwendungen und Investitionen des Privatsektors zur internationalen Klimafinanzierung.

Mit der Entscheidung der Klimakonferenz von Baku (COP 29, November 2024) haben sich die Vertragsstaaten darauf verständigt, bis 2035 jährlich mindestens  300 Milliarden USD für Klimaschutz und Klimawandelanpassung bereitzustellen. Obwohl die traditionellen Geberländer nach wie vor den Großteil der Klimafinanzierung übernehmen werden, sind erstmalig auch wirtschaftlich starke Schwellenländer ermutigt, finanzielle Beiträge auf freiwilliger Basis zu leisten. Zur Verbreiterung der Definition der Geberländer trägt zudem die Absicht bei, dass – ebenfalls auf freiwilliger Basis – nunmehr alle über Multilaterale Entwicklungsbanken abgewickelten und mobilisierten Gelder (unabhängig davon, ob das Kapital von einem Industrie- oder Schwellenland stammt) miteinbezogenen werden sollen.

Österreich bekennt sich zu diesem neuen Klimafinanzierungsziel und zur Leistung eines angemessenen Beitrags dazu. Dabei können die Mittel aus einer Vielfalt an Quellen – öffentliche, private, bilaterale, multilaterale sowie alternative Quellen – stammen.

Gemäß einem Beschluss der Klimakonferenz von Glasgow (COP 26, November 2021) soll der Betrag für Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels in der Klimafinanzierung bis 2025 verdoppelt werden (gegenüber 2019).

Vor diesem Hintergrund hat Österreich die Strategie zur internationalen Klimafinanzierung (Klimafinanzierungsstrategie) erarbeitet, welche nunmehr überarbeitet und im November 2024 vom Ministerrat angenommen wurde. 

Zusätzlich zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Klimakonferenzen wird in der neuen Strategie ein gesamtstaatlicher Ansatz propagiert, anhand dessen auf die intensiven Diskussionen zur Umsetzung von Artikel 2.1c des Übereinkommens von Paris (Herstellung der Konsistenz aller Finanzströme mit dem Minderungs- und Anpassungsziel des Übereinkommens) ebenso eingegangen wird wie auf die wachsende Bedeutung der privaten Klimafinanzierung sowie des „Green Budgeting“.

Zentrales Ziel der Strategie ist die Klärung des österreichischen Beitrags zur langfristigen Klimafinanzierung sowie der Beiträge aus privaten und alternativen Quellen. Die Strategie schafft einen Rahmen dafür, dass Österreich zukünftige rechtliche Verpflichtungen der internationalen Klimafinanzierung möglichst effektiv, effizient, transparent und in Kohärenz mit nationalen Maßnahmen erfüllt.

Dem Auftrag aus der Strategie folgend, steht die Arbeitsgruppe internationale Klimafinanzierung (AGIK) unter dem Vorsitz des BMK, der Vertreterinnen und Vertreter weiterer beteiligter Ministerien und staatlicher Einrichtungen, der Länder, der Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft angehören, als Platform für Koordinierung und Informationsaustausch zur Verfügung. 

Im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMEIA wurden Richtlinien für bilaterale Projekte in der internationalen Klimafinanzierung des BMK ausgearbeitet. Diese Richtlinien enthalten insbesondere Bestimmungen über ökologische, ökonomische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien. 

Bericht

Gemäß der Klimafinanzierungsstrategie ist jährlich ein Bericht über die internationale Klimafinanzierung Österreichs vorzulegen.

Hinweis: Der aktuelle Bericht ist derzeit leider nicht barrierefrei!

Österreichische Klimafinanzierungsstrategie und Richtlinien

Hinweis: Die aktuelle Strategie ist derzeit leider nicht barrierefrei!

Detailinformationen zu Einzelprojekten

Informationen zur internationalen Klimafinanzierung (in Englisch)