Verdichterstation Baumgarten: Umbauarbeiten Geschäftszahl: 2024-0.929.830
Genehmigungsverfahren gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011; TAG GmbH; Actuators and Valve Replacement, Umbauarbeiten in der Verdichterstation Baumgarten; Ermittlungsverfahren.
Die TAG GmbH betreibt in Österreich das „Trans Austria Gasleitung“ (TAG) genannte Ferngasleitungssystem für die Versorgung des Inlandes sowie für den europäischen Erdgastransit. Entlang ihrer Erdgasleitungen durch Österreich, von Baumgarten an der March in Niederösterreich durch die Steiermark und Kärnten bis an die Staatsgrenze zu Italien, betreibt die TAG fünf Verdichterstationen.
In der Verdichterstation Baumgarten plant die TAG GmbH Adaptierungsarbeiten zur Anlagenertüchtigung (Actuators and Valve Replacement). Die von der TAG GmbH auf Eigengrund geplanten Umbaumaßnahmen umfassen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
- Austausch der unterirdischen und oberirdischen Armaturen und der jeweiligen Antriebe
- Anpassung und Erweiterung der elektrischen Anlage zur Versorgung der neuen elektrohydraulischen Armaturenantriebe
- Anpassung und Erweiterung der Instrumentenluftversorgung im Feld zur Versorgung der neuen pneumatischen Armaturenantriebe
- Anpassung und Erweiterung der leittechnischen Einrichtungen und der zugehörigen Feldverkabelung zur Einbindung der neuen Armaturenantriebe
- Errichtung neuer Armaturen- beziehungsweise Kleinfundamente bei Bedarf
- Austausch der zugehörigen Rohrleitungsteile
- Demontage der jeweiligen Steuergasversorgungsleitungen
Die Gasstation Baumgarten befindet sich in der Gemeinde Weiden an der March, im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich.
Aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011)), Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nummer (Nr.) 107/2011, in der geltenden Fassung (idgF), in Verbindung mit (iVm) den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, idgF, ist für die Genehmigung dieser Vorhaben die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in ihrer Funktion als gasrechtliche Genehmigungsbehörde zuständig.
Die TAG GmbH suchte mit Schreiben vom 5. November 2024 um Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gemäß den Bestimmungen des GWG 2011 an. Mit diesem Ansuchen übermittelte die TAG GmbH dem BMK die erforderlichen Einreichunterlagen.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ordnet über den Antrag der TAG GmbH gemäß den §§ 134, 137, 138 sowie 150, 151 und 153 GWG 2011 sowie gemäß den §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.
Nach den Bestimmungen des GWG 2011 ist durch entsprechende Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung und des Dienstnehmerschutzes herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Achtung
Die mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:
Dienstag, 28. Jänner 2025, 9:00 Uhr,
Verdichterstation Baumgarten,
2295 Baumgarten an der March 100
Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt in der Verdichterstation Baumgarten ein.
In die von der TAG GmbH übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt von Weiden an der March Einsicht genommen werden.
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilnehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (beziehungsweise Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt. Gemäß § 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt. Wenn Sie keine Einwendungen gegen den der Verhandlung zugrundeliegenden Antrag erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.