Welche Anwendungsfälle dürfen derzeit in Österreich getestet werden?
Im Rahmen der zweiten Novellierung (Anfang 2022) der Verordnung zum Automatisierten Fahren (AutomatFahrV), wurden Testmöglichkeiten für bestimmte Anwendungsfälle im Bereich der Personen- und Gütermobilität geschaffen. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche:
- Automatisierter Kleinbus
- Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
- Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
- Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung
- Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung
- Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten
- Automatisiertes Parkservice
- Automatisierte Arbeitsmaschine