Wie kann ich nicht genehmigte Anwendungsfälle testen?
Im Rahmen der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV, → RIS) sind verschiedene Anwendungsbereiche zum Testen automatisierter Fahrzeuge auf Straßen mit öffentlichen Verkehr definiert. Aufgrund der Vielfalt der ermöglichten Anwendungsbereiche soll ein umfangreiches Testen ermöglicht werden.
Da das Testen ein dynamischer Prozess ist, ist angedacht die Verordnung im Laufe der Zeit immer wieder Änderungen (Novellierungen) zu unterziehen, um beispielsweise neue Anwendungsfälle zu adaptieren.
Sofern Sie einen Anwendungsbereich testen möchten, welcher derzeit nicht durch die AutomatFahrV gedeckt ist, können Sie Ihr Interesse zur Aufnahme eines weiteren Anwendungsfalls bekunden.
Bitte wenden sie sich hierzu an die eigens dafür eingerichtete Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (→ austriatech.at).