Welche Funktionen übt der Rat von Expertinnen und Experten für automatisiertes Fahren aus?
Seit 2016 ist das Testen von automatisierten Fahrzeugen unter gewissen Bedingungen erlaubt. Damit einhergehende Rechte und Pflichten sind in der Verordnung zum Automatisierten Fahren definiert. Testende Unternehmen müssen einen Antrag einreichen um deren Interesse zu bekunden sowie deren Fähigkeiten darzulegen. Basierend auf den eingereichten Unterlagen kann das Bundesministerium eine zeitlich befristete Bescheinigung zum Testen automatisierter Fahrzeuge ausstellen. Zur Unterstützung bei der Evaluierung der eingereichten Anträge hat das Bundesministerium den Beirat Automatisierte Mobilität ins Leben gerufen.
Der Beirat „Automatisierte Mobilität“ setzt sich aus mehreren Expertinnen und Experten mit umfangreicher und interdisziplinärer Expertise zusammen. Diese evaluieren die eingereichten Anträge und geben in ihrer beratenden Funktion eine Empfehlung an das Bundesministerium ab. Der Rat beinhaltet Mitglieder von Forschungseinrichtungen, Interessensvertretungen, Zivilgesellschaft, Industrie, Kammern und der Verwaltung.
Der Beirat prüft zum Beispiel sicherheitsrelevante Kriterien, wie die vorab zurückgelegten Testkilometer, die Eignung von Testfahrenden, den Umgang mit Datenschutz beim Filmen mit Außenbordkameras und den Nachweis, dass das automatisierte System deaktiviert werden und Lenkende übernehmen können. Der Rat kann Auflagen für geplante Straßentests formulieren und Empfehlungen aussprechen. Zudem berät das Gremium das Bundesministerium in Datenschutz-, Haftungs- und Ethikfragen. Angesiedelt ist der Rat im Bundesministerium, die Beiratsmitglieder arbeiten unentgeltlich und üben eine beratende Funktion aus.