Wie wird beim Testen automatisierter Fahrzeuge für Sicherheit gesorgt?
Die Sicherheit hat beim Testen automatisierter Fahrzeuge, sowie deren Systeme, oberste Priorität. Tests auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesministeriums durchgeführt werden, für welche Nachweise zu erbringen sind. Verlangt werden beispielsweise das Setzen risikominimierender Maßnahmen (zum Beispiel Notabschaltvorrichtung), der Nachweis einer Streckenabschnittsanalyse sowie der damit verbundenen Risikoanalyse, das darauf aufbauende Risikomanagement und der Nachweis des adäquaten Trainings von Sicherheitsfahrenden.
Für die Testfahrten gibt es klare Spielregeln: Um Sicherheit zu gewährleisten, muss immer ein ausgebildeter Testfahrer bzw. eine ausgebildete Testfahrerin hinter dem Steuer sitzen, welcher/welche jederzeit die Kontrolle übernehmen und das System deaktivieren kann. Bevor neue Systeme auf der Straße getestet werden dürfen, müssen die Systeme ausreichend im Vorfeld real sowie virtuell getestet und simuliert worden sein. Darüber hinaus wurden im Code of Practice weitere Erläuterungen, Rahmenbedingungen und Spielregeln im Umgang mit Tests definiert. Ein Beirat aus Expertinnen und Experten evaluiert im Vorfeld alle Anträge und kann eine Empfehlung zum Testen ausstellen.